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Gleichstellungsbeauftragte


Gleichstellungsbeauftragte der
Samtgemeinde Horneburg
Gisela Punke

Lange Str. 38
21640 Horneburg

Tel. (0 41 63) 86 84 92 im Mehrgenerationenhaus
Fax (0 41 63) 80 79 46
E-Mail punkehorneburg.de
  Gleichstellungsbeauftragte Frau Punke

  Das kann ich für Sie tun
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten für die Öffentlichkeit
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der Verwaltung
Gesetze
Links
Wußten Sie schon


 

Das kann ich für Sie tun

Ich unterstütze Sie und biete Hilfe an bei Fragen, Problemen oder Themen zu

Scheidung
Gewalt
Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Alleinerziehend
Recht auf Teilzeit
Beratung und Hilfe in Einzelfällen
Vermittlung an Beratungsstellen
Kontakt zu Gruppen und Institutionen
Unterstützung bei politischer und ehrenamtlicher Arbeit
u.a.



 

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten für die Öffentlichkeit


Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören u.a.:

Maßnahmen zur Bewußtseinsförderung
Vernetzung regional und überregional
Arbeitsmarkt und Beschäftigungsförderung
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Mädchen in der Jugendarbeit
Beratung und Hilfe in Einzelfällen
Zusammenarbeit mit Institutionen und Gruppen vor Ort
Gremienarbeit


 

Aufgaben innerhalb der Verwaltung

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt die Belange der Beschäftigten, insbesondere der Frauen, unbeschadet der Rechte der Personalvertretung.
Sie berät Kolleginnen bei Bewerbungen, Stellenausschreibungen, Weiterbildung, Freizeitregelungen, sexueller Belästigung am Arbeitsplatz u.a.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat weit reichende Beteiligungsrechte.

Dies sind im Einzelnen:

Anregungsrecht bzgl. der Arbeitsbedingungen, der personellen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes, der Gemeinde und der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft mit der Zielsetzung, die Geschlechtergerechtigkeit zu verwirklichen
Teilnahme- und Anhörungsrecht
Informations- und Akteneinsicht (Personalakten nur mit Genehmigung)
Beteiligungsrecht in allen personellen Angelegenheiten
Öffentlichkeitsarbeit
Beteiligung an der Erstellung des Stufenplanes
Stellungnahmen zum Bericht weiblicher Beschäftigter



 

Gesetze

Gleichstellungsbeauftragte arbeiten auf folgender gesetzlicher Grundlage:

Art. 1 des Grundgesetzes
Die Würde des Menschen ist unantastbar

Art.3 Abs.1, des Grundgesetzes
Männer und Frauen sind gleichberechtigt

Niedersächsische Verfassung
Art.3 Abs.2 Satz 3

Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine ständige Aufgabe des Landes der Gemeinden und der Landkreise.

§ 5a der niedersächsischen Gemeindeordnung (NGG)
§ 5a, Absatz 4

Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt ........an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Frau und ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben. Im Rahmen der in Satz 1 genannten Zielsetzung kann sie Vorhaben und Maßnahmen anregen, die
1. die Arbeitsbedingungen innerhalb der Vewaltung,
2. personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes der Gemeinde oder
3. Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen.


" Es ist ein grundlegender Irrtum, bei der Gleichberechtigung von Gleichheit auszugehen. Die Gleichberechtigung baut auf der Gleichwertigkeit auf, die Andersartigkeit anerkennt."
Dr. Elisabeth Selber, 1896 - 1986,deutsche Politikerin



 

Links

Frauenserver
www.FrauenOnlineNiedersachsen.de

Das Netzwerk der Gleichstellungsbeauftragten
www.Frauenbeauftragte.de

Wußten Sie schon....... hier klicken

Mädchen im Landkreis Stade
www.maedchen-landkreis-stade.de

Frauenbildungszentrum Denkträume
www.denktraeume.de

Koordinationsstelle Frauenstudien/ Frauenforschung
www.frauenforschung-hamburg.de

FrauenGesundheitsZentrum Bremen
www.fgz-bremen.de

Terre-des-Femmes
www.terre-des-femmes.de

Zeitung:EMMA
www.emmaverlag.de

Zeitung: zweiwochendienst
www.zwd-frauenpolitik.de

Ev. Frauenwerk
www.kirchliche-dienste.de

Ev. Männerwerk
www.maenner-online.de

Mannigfaltig
www.mannigfaltig.de

Internationales Frauenfrühstück
internationales-frauenfruehstueck.de

Wildrosenrot
www.wildrosenrot.de

Lohnspiegel
www.lohnspiegel.de


Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind:

Gewaltberatung
www.gewaltberatung.org/html/start.htm

Netzwerk gegen häusliche Gewalt
www.netzwerk-haeusliche-gewalt.de

AVA - Anti Violence Awareness
www.gewaltschutz.info