Landkreis Stade. Seit Ende 2020 müssen Baumfällungen von der Naturschutzbehörde des Landkreises Stade genehmigt und vom Verursacher gegebenenfalls auch ausgeglichen werden. Dies betrifft nicht nur die freie Landschaft, sondern kann auch im heimischen Garten der Fall sein. Genehmigungen können über das Service-Portal auf der Internetseite des Landkreises beantragt werden.
„Bäume und Hecken sind ein wichtiger Bestandteil unseres Naturhaushaltes und bieten sowohl Insekten als auch Vögeln und Fledermäusen einen bedeutsamen Lebensraum“, erklärt Amtsleiter Dr. Uwe Andreas. „Sie reinigen die Luft, produzieren Sauerstoff und verbessern das Landschaftsbild.“ Durch die Vielzahl an Funktionen käme den heimischen Gehölzen eine besondere Bedeutung zu. Es gelte, sie langfristig zu erhalten und zu pflegen.
„Aufgrund der besonderen Bedeutung für Natur und Landschaft bedarf es für die Beseitigung von Bäumen und Hecken daher ganzjährig einer Genehmigung. Bei Bäumen gilt dies ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe und bei Hecken ab einer Länge von fünf Metern“, weiß Dr. Andreas. Die Fällgenehmigung ist über das Service-Portal auf der Internetseite des Landkreises Stade zu beantragen.
Die Bearbeitungszeit von Anträgen auf Baumfällung beträgt etwa zwei bis vier Wochen, denn in jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich dabei um einen „erheblichen Eingriff“ und damit um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben handelt. Kriterien zur Prüfung sind dabei die Art des Gehölzes, dessen Standort und sein Alter. „Ein großer Baum ist im Handumdrehen abgesägt, aber er hat viele Jahrzehnte gebraucht, um zu wachsen“, betont Dr. Andreas.
Gefährdet ein Baum die Verkehrssicherheitspflicht oder ist ‚Gefahr in Verzug‘, ist dies vom Eigentümer mit der zuständigen Gemeinde abzustimmen.
Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind genehmigungsfrei und können unter Beachtung des Artenschutzes ganzjährig durchgeführt werden. Dabei ist eigenverantwortlich sicherzustellen, dass durch die Schnittarbeiten z.B. keine Bruthöhlen oder im Baumstamm verweilende Fledermäuse beeinträchtigt werden.