Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 a „Ortskern – Bereich Mehrzweckhalle und Parkplatz Hauptstraße/Reitbahn“ der Gemeinde Agathenburg
– Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch –
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Rat der Gemeinde Agathenburg in seiner Sitzung am 28.08.2019 die Aufstellung beschlossen für die
- Aufhebung des am 20.01.2016 zur Satzung beschlossenen und am 16.02.2017 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplanes Nr. 15 „Ortskern“
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 a „Ortskern – Bereich Mehrzweckhalle und Parkplatz Hauptstraße/Reitbahn“ der Gemeinde Agathenburg
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 b „Ortskern“ der Gemeinde Agathenburg
Ziele und Zwecke dieser Bebauungsplanaufhebung und Bebauungsplanaufstellungen:
Der Bebauungsplan Nr. 15 soll aufgehoben werden, weil davon auszugehen ist, dass dieser Plan in dem laufenden Normenkontrollverfahren aufgrund eines formellen Mangels, der nicht behoben werden kann, für unwirksam erklärt wird.
Ziel und Zweck der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 15 a und 15 b ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und Nutzungskonflikten zu schaffen unter Berücksichtigung der Belange von Natur, Landschaft und Immissionen sowie die Festsetzung örtlicher Bauvorschriften in Abstimmung mit den Zielen der Dorferneuerung.
Die jeweils beabsichtigten räumlichen Geltungsbereiche der o. a. Bebauungspläne sind in dem nachstehenden Übersichtsplan kenntlich gemacht.
Übersichtsplan über die jeweiligen Geltungsbereiche:
Aufhebung Bebauungsplan Nr. 15 (gesamter Planbereich)
Der Aufhebungsbereich ist rot umrandet einschließlich der schwarz schraffierten Fläche dargestellt.
Aufstellung Bebauungsplan Nr. 15 a
Der vorläufige Geltungsbereich ist schwarz schraffiert (Teilbereich 1) und rot schraffiert (Teilbereich 2) dargestellt.
Aufstellung Bebauungsplan Nr. 15 b
Der vorläufige Geltungsbereich ist rot umrandet ohne Schraffur dargestellt.
Für den Bebauungsplan Nr. 15 a „Ortskern – Bereich Mehrzweckhalle und Parkplatz Hauptstraße/Reitbahn“ der Gemeinde Agathenburg soll die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 15 a soll im Verfahren gemäß § 2 BauGB einschließlich Umweltprüfung im Sinne von § 2a BauGB durchgeführt werden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) findet zwecks Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
am Montag, dem 16. Dezember 2019, um 19.00 Uhr,
im Gemeinschaftsraum der Mehrzweckhalle,
Zur Mehrzweckhalle 1, 21684 Agathenburg
statt. Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht bei der Samtgemeinde Horneburg, Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“ während der üblichen Dienststunden. Interessierte Bürgerinnen/Bürger haben nicht nur Gelegenheit, sich über die Planungsziele zu informieren, sondern können sich zur Planung äußern und Anregungen vortragen.
i.A.
Courtault