Satzung des Flecken Horneburg
über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes „Horneburg-West“
Aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) mit dem §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat des Flecken Horneburg in seiner Sitzung am 20.12.2022 folgende Satzung beschlossen:
§1
Festlegung des Sanierungsgebietes
In dem nachfolgenden durch den Lageplan näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände im Sinne von § 136 Abs. 2 Nr.1 und 2 BauGB vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 26 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Horneburg-West“

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung
§2
Geltungsbereich der Sanierungssatzung
- Der Geltungsbereich des Sanierungsgebietes gemäß §1 dieser Satzung wird durch die rot gestrichelte Grenzlinie markiert, die in dem Lageplan im Maßstab 1:4500 eingetragen ist.
- Der Lageplan über den Geltungsbereich der Sanierungssatzung gemäß § 2 Abs. 1 ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.
- Maßgeblich für die genaue Abgrenzung ist im Zweifelsfall die Innenseite der Umgrenzungslinie.
- Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.
§3
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Eine Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.
§4
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung.
§5
Inkrafttreten
Die Satzung tritt gemäß 143 Abs. 1 BauGB am Tage ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Stade in Kraft.
Horneburg, den 06.01.2023
Flecken Horneburg
Der Gemeindedirektor
Willenbockel