Landkreis Stade. Autofahrer aufgepasst: Bis zum 19. Januar 2024 müssen Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ihren alten „Lappen“ (Papierführerschein) gegen einen neuen Kartenführerschein tauschen. Darauf weist die Führerscheinstelle im Amt Straßenverkehr beim Landkreis Stade hin.
Wer seinen Papierführerschein also noch nicht umgetauscht hat, sollte dies zeitnah tun. Denn ab dem 20. Januar 2024 drohen im Falle einer Kontrolle Verwarngelder für all diejenigen, die dann noch mit dem alten „Lappen“ unterwegs sein werden, aber schon längst hatten umtauschen müssen, weil dieser dann ungültig wird.
Im Landkreis Stade betrifft dies noch rund 8000 Papierführerscheininhaber allein aus den Jahrgängen 1965 bis 1970. Hinzu kommen rund 9000 Papierführerscheininhaber aus den Jahrgängen 1953 bis 1964, bei denen die Umtauschfrist bereits abgelaufen ist. Aktuell beträgt die Wartezeit auf einen Umtausch-Termin mindestens sechs Wochen – die Nachfrage nach Terminen ist kurz vor Fristende (19. Januar 2024) erwartungsgemäß angestiegen.
Ab dem 20. Oktober 2024 sind die Papierführerscheininhaber für die Geburtsjahrgänge 1971 und jünger zum Umtausch aufgefordert.
Inhaber von Kartenführerscheinen sind hiervon noch nicht betroffen, sie werden frühestens zum 19. Januar 2026 umtauschen müssen.
Insgesamt bleibt das Umtausch-Interesse aber nach wie vor verhalten, wie die Zahlen zeigen. Viele Inhaber des alten „Lappens“ möchten sich offenbar nicht von diesem trennen und befürchten eine Vernichtung des Dokumentes nach dem Umtausch.
Doch diese Angst ist unbegründet. Der Appell der Kolleginnen und Kollegen aus der Führerscheinstelle des Landkreises Stade: „Keine Panik, Sie dürfen Ihren alten Führerschein als Erinnerungsstück wieder mit nach Hause nehmen. Er wird lediglich ‚ungültig‘ gestempelt.“
Umtauschtermine können über die Internetseite www.landkreis-stade.de vereinbart werden.