Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 27
„Zwischen Feldstraße und Dohrenstraße“ der Gemeinde Bliedersdorf
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Rat der Gemeinde Bliedersdorf in seiner Sitzung am 28.08.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Zwischen Feldstraße und Dohrenstraße“ beschlossen. Der Rat der Gemeinde Bliedersdorf hat in seiner Sitzung am 26.08.2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Zwischen Feldstraße und Dohrenstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Entwurfsbegründung mit Umweltbericht öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird im Verfahren gemäß § 2 BauGB einschließlich Umweltprüfung gemäß § 2a BauGB aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Zwischen Feldstraße und Dohrenstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften liegt nebst Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht mit Eingriffsregelung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit
vom 09. Oktober 2024 bis 08. November 2024 (einschließlich)
während der Dienststunden bei der Samtgemeinde Horneburg, Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“, Lange Straße 47-49, 21640 Horneburg, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Außerdem liegen die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und folgende fachliche Planungsgrundlagen zu jedermanns Einsicht öffentlich mit aus:
Umweltbezogene Stellungnahmen:
Landkreis Stade, Stade vom 25.04.2024
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Hameln–Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Hannover vom 24.04.2024
Unterhaltungsverband Nr. 15 Aue vom 28.03.2024
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bremervörde vom 03.04.2024
Industrie- und Handelskammer, Stade vom 08.05.2024
Übersicht der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen:
Schutzgut | Mögliche Art der Betroffenheit | Art der Information |
Mensch,
menschliche Gesundheit |
Beeinträchtigung der vorhandenen Wohnbevölkerung durch Schall, Verkehr, Licht, Störung durch zusätzliche Verkehrsimmissionen, allgemeine Verdacht auf Kampfmittel | Umweltbericht |
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt | Verlust von Lebensräumen (Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Nahrungsangebot), Verlust von Gehölzbiotopen | Umweltbericht, Stellungnahme der Behörden |
Fläche | Verlust von kleinräumigen bisher unversiegelten Bereichen |
Umweltbericht |
Boden | Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung, Beeinträchtigung von Boden durch Verdichtung, Umlagerung, Veränderung des Bodenaufbaus insbesondere während der Bauphase | Umweltbericht, Stellungnahme der Behörden |
Wasser | Verringerung der Grundwasserneubildung, Erhöhter Abfluss von Oberflächenwasser | Umweltbericht, Stellungnahme der Behörden |
Luft & Klima | Verlust von Kalt- bzw. Frischluftentstehungsflächen, Schadstoffbelastung durch zusätzlichen Verkehr | Umweltbericht |
Landschaft | Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes durch Baumaßnahmen | Umweltbericht |
Kultur- und sonstige Sachgüter | Beeinträchtigung potenzieller archäologischer Fundstellen | Umweltbericht |
Fachliche Planunterlagen:
- T&H Ingenieure GmbH (2024): Schalltechnisches Gutachten für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 in der Gemeinde Bliedersdorf, Bremen
- Ingenieurgruppe PTM (2023): Baugrunderkundung, abfallrechtliche Deklaration potenzieller Ausbaumaterialien und Angaben zur Versickerungsfähigkeit, Tostedt
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die vorgenannten Entwurfsunterlagen können spätestens ab dem 09.10.2024 auf der Internetseite der Samtgemeinde Horneburg www.horneburg.de unter der Rubrik Rathaus und Service/Aktuelles und Bekanntmachungen heruntergeladen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.
Mit der Planaufstellung möchte die Gemeinde Bliedersdorf der aktuellen Nachfrage nach Baugrundstücken, im Rahmen der Eigenentwicklung, für eine wohnbauliche Nutzung im Gemeindegebiet nachkommen und ein neues attraktives Wohngebiet auf Flächen entwickeln, die innerhalb der Ortslage relativ zentral gelegen sind. Zudem soll mit der Aufstellung des Bebauungsplans dem beobachteten Trend zu alternativen und nachhaltigen Wohnformen nachgekommen und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass insbesondere Typologien wie Mehrfamilienhäuser entwickelt und somit das Angebot an Wohnungen ausgebaut werden
Die Planung dient zusammenfassend folgenden Zielen:
- Umsetzung/ Konkretisierung der im FNP verankerten Planungsziele,
- Bereitstellung von Wohnbauland zur Deckung des mittel- bis langfristigen Eigenbedarfs der Gemeinde Bliedersdorf,
- Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für wohnbauliche Entwicklung,
- Erweiterung des Sondergebiets (SO) Museum „Bäuerliches Hauswesen“,
- Erhaltung des dörflichen Erscheinungsbildes,
- Erhalt und Schutz vorhandener Gehölze,
- Sicherung einer geordneten Ableitung des Niederschlagswassers sowie
- Regelung der Kompensationserfordernisse für die notwendigen Eingriffe.
Der Bebauungsplan soll im Verfahren gemäß § 2 BauGB einschließlich Umweltprüfung im Sinne von § 2a BauGB durchgeführt werden. Ziel und Zweck dieser Planaufstellung ist die Entwicklung eines Wohngebietes im südöstlichen Bereich von Bliedersdorf, und damit die Erweiterung des Wohnangebots in der Gemeinde. Zudem soll mit der Aufstellung des Bebauungsplans den Erweiterungsabsichten des Museums „Bäuerliches Hauswesen“ mit geplanten baulichen Anlagen nachgekommen werden. Somit dient die Planaufstellung ebenfalls der Erweiterung des nordöstlich des Plangebiets befindlichen Sondergebiets (SO) „Museum Bäuerliches Hauswesen“.
Der Bebauungsplan kann teilweise derzeit nicht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt werden. Der südöstliche Teil des Plangebiets ist im FNP bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Der nordwestliche Teilereich ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Reitplatz ausgewiesen. Daher wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans die 14. Änderung des FNP der Samtgemeinde Horneburg durchgeführt werden.
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Zwischen Feldstraße und Dohrenstraße“ können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Bliedersdorf bzw. Samtgemeinde Horneburg abgegeben werden oder per-Mail an das Büro „cappel + kranzhoff“ an folgende Mail‑Adresse geschickt werden: ed.gn1728760771unalp1728760771tdats1728760771-kc@g1728760771nugil1728760771ieteb1728760771.
Es wird gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (bis 08.11.2024) bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.