Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18
„Sandbarg“ der Gemeinde Dollern
– frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) –
Aufgrund des § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) hat der Rat der Gemeinde Dollern in seiner Sitzung am 10.03.2022 beschlossen, den am 17.04.2014 beschlossenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Sandbarg“ zu verkleinern.
Gemäß § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) findet zwecks Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
am Donnerstag, dem 02. Februar 2023, um 19.00 Uhr,
in der Mensa der Eichhörnchen-Grundschule
Kreienborn 3, 21739 Dollern – Zugang über Auf dem Reller
statt.
Allgemeine Ziele und Zwecke
Der Bebauungsplan soll im Verfahren gemäß § 2 BauGB einschließlich Umweltprüfung im Sinne von § 2a BauGB durchgeführt werden. Ziel und Zweck dieser Planaufstellung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen unter Berücksichtigung der Belange von Natur, Landschaft und Immissionen.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18:
Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht bei der Samtgemeinde Horneburg, Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“, Lange Straße 47, 21640 Horneburg während der üblichen Dienststunden. Interessierte Bürgerinnen/Bürger haben nicht nur Gelegenheit, sich über die Planungsziele zu informieren, sondern können sich zur Planung äußern und Anregungen vortragen.
Bekanntmachung Bürgerbeteiligung