Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 26A
„In den Stücken – Nördlich Brümmerkamp“ der Gemeinde Nottensdorf
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Rat der Gemeinde Nottensdorf in seiner Sitzung am 06.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26A „In den Stücken – Nördlich Brümmerkamp“ beschlossen. Der Rat der Gemeinde Nottensdorf hat in seiner Sitzung am 02.10.2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26A „In den Stücken – Nördlich Brümmerkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Entwurfsbegründung mit Umweltbericht öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird im Verfahren gemäß § 2 BauGB einschließlich Umweltprüfung gemäß § 2a BauGB aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26A „In den Stücken – Nördlich Brümmerkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften liegt nebst Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht mit Eingriffsregelung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit
vom 03. Dezember 2024 bis 06. Januar 2025 (einschließlich)
während der Dienststunden bei der Samtgemeinde Horneburg, Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“, Lange Straße 47-49, 21640 Horneburg, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Außerdem liegen die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und folgende fachliche Planungsgrundlagen zu jedermanns Einsicht öffentlich mit aus:
Umweltbezogene Stellungnahmen:
Landkreis Stade, Stade vom 12.08.2024
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bremervörde vom 22.07.2024
Landvolk, Stade vom 08.08.2024
BUND, Kreisgruppe Stade vom 15.08.2024
Industrie- und Handelskammer, Stade vom 26.07.2024
Person A, vom 14.08.2024
Übersicht der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen:
Schutzgut | Mögliche Art der Betroffenheit | Art der Information |
Mensch,
menschliche Gesundheit |
Beeinträchtigung der vorhandenen Wohnbevölkerung durch Schall, Verkehr, Licht, Störung durch zusätzliche Verkehrsimmissionen, allgemeine Verdacht auf Kampfmittel | Umweltbericht |
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt | Verlust von Lebensräumen (Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Nahrungsangebot), Verlust von Gehölzbiotopen | Umweltbericht, Stellungnahme der Behörden und Öffentlichkeit |
Fläche | Verlust von kleinräumigen bisher unversiegelten Bereichen |
Umweltbericht, Stellungnahme der Behörden und Öffentlichkeit |
Boden |
Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung, Beeinträchtigung von Boden durch Verdichtung, Umlagerung, Veränderung des Bodenaufbaus insbesondere während der Bauphase |
Umweltbericht, Stellungnahme der Behörden und Öffentlichkeit |
Wasser | Verringerung der Grundwasserneubildung, Erhöhter Abfluss von Oberflächenwasser | Umweltbericht, Stellungnahme der Behörden |
Luft & Klima | Verlust von Kalt- bzw. Frischluftentstehungsflächen, Schadstoffbelastung durch zusätzlichen Verkehr | Umweltbericht |
Landschaft | Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes durch Baumaßnahmen | Umweltbericht |
Kultur- und sonstige Sachgüter | Beeinträchtigung potenzieller archäologischer Fundstellen | Umweltbericht, Stellungnahme der Behörden |
Fachliche Planunterlagen:
- Strukturplan Biotopverbund
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die vorgenannten Entwurfsunterlagen können spätestens ab dem 03.12.2024 auf der Internetseite der Samtgemeinde Horneburg www.horneburg.de unter der Rubrik Rathaus und Service/Aktuelles und Bekanntmachungen heruntergeladen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26A ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.
Mit der Planaufstellung möchte die Gemeinde Nottensdorf der aktuellen Nachfrage nach Baugrundstücken, im Rahmen der Eigenentwicklung, für eine wohnbauliche Nutzung im betroffenen Bereich nachkommen
Die Planung dient zusammenfassend folgenden Zielen:
- Bereitstellung von Wohnbauland zur Deckung des kurz- bis mittelfristigen Eigenbedarfs
- Erweiterung des Siedlungsgefüges durch angepasste Arrondierung des Siedlungskörpers
- Befriedigung der örtlichen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken
- Einbindung in das Landschaftsbild und Förderung des Biotopverbundes durch Anlage einer Randeingrünung gegenüber freier Landschaft
- Erhaltung des dörflichen Erscheinungsbildes.
Der Bebauungsplan soll im Verfahren gemäß § 2 BauGB einschließlich Umweltprüfung im Sinne von § 2a BauGB durchgeführt werden. Ziel und Zweck dieser Planaufstellung ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen für ca. 3 Baugrundstücke, unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft. Vorgesehen ist zudem eine harmonische äußere Gestaltung, durch die sich die Gebäude in die nähere Umgebung einfügen. Die Grundstücke sollen zudem durch Pflanzungen von Gehölzen an den Rändern eingegrünt werden. Im Plangebiet soll aus Sicht der Gemeinde eine städtebaulich angemessene Gestaltung der zukünftigen Bebauung gesichert werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die aktuellen Ziele der Ortsbildpflege durch die Festsetzung örtlicher Bauvorschriften gesichert werden.
Die Planung dient somit dem Ziel, Wohnnutzungen auf einer Fläche zu ermöglichen, die sich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt. Das Plangebiet liegt im unbeplanten Außenbereich, sodass die Aufstellung eines Bebauungsplans für die weitere städtebauliche Entwicklung im Geltungsbereich erforderlich ist.
Der Bebauungsplan kann derzeit nicht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt werden. Daher wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans die 13. Änderung des FNP der Samtgemeinde Horneburg durchgeführt werden.
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26A „In den Stücken – Nördlich Brümmerkamp“ können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Nottensdorf bzw. Samtgemeinde Horneburg abgegeben werden oder per-Mail an das Büro „cappel + kranzhoff gmbh“ an folgende Mail‑Adresse geschickt werden: ed.gn1733997590unalp1733997590tdats1733997590-kc@g1733997590nugil1733997590ieteb1733997590.
Es wird gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (bis 06.01.2025) bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.