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Grundsteuerreform in Niedersachsen

Zum 01. Januar 2025 gelten neue Bewertungsrichtlinien für die Grundsteuer.

In Niedersachsen wird die Grundsteuer in Zukunft mittels des landesspezifischen „Flächen-Lage-Modells“ erhoben.

Dadurch kann es zu individuellen Veränderungen der Grundsteuer kommen. Gesetztes Ziel aller Beteiligten war und ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das bedeutet, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer in jeder Gemeinde durch die Reform weder steigen noch sinken soll. Das heißt aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern und für andere erhöhen wird. Das kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode leider nicht vermeidbar.

Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks war verpflichtet, bis zum 31.01.2023 eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

Auf Grundlage der dort gemachten Angaben haben die Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer für ihre Grundstücke vom Finanzamt die dazugehörigen Feststellungsbescheide erhalten.

Die angegebenen Flächen im Bescheid über die Äquivalenzbeträge sollten nach Erhalt des Bescheides geprüft werden.

Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Ihnen vorliegenden Grundsteuermessbescheides haben, prüfen Sie bitte auch weitere häufige Fehlerquellen:

  • Die Wohnfläche wurde zusätzlich als Nutzfläche angegeben (Doppelberücksichtigung)
  • Bei der Nutzfläche wurden die Freibeträge nicht abgezogen (z.B. Garage zu einem Wohnhaus/Wohnung oder andere Nebengebäude)
  • Miteigentumsanteile nicht richtig angegeben, kompletter Grund und Boden oder Wohnfläche gesamtes Haus bei Miteigentum versteuert

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Infoseite zur Grundsteuerreform in Niedersachsen unter: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer

Zu Beginn des Jahres 2025 erhalten Sie Ihren neuen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde. Darin wird die zu zahlende Grundsteuer festgesetzt.

 

Rechtliche Schritte gegen die Festsetzung der Grundsteuer haben keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, die Grundsteuer muss zu den Fälligkeitsterminen gezahlt werden. Im Fall von späteren Korrekturen oder Änderungen werden überzahlte Beträge erstattet.

Übersicht der Hebesätze Grundsteuer A und B

Festsetzung Realsteuer-hebesätze Hebesätze Grundsteuer A und B der Gemeinden in %
 Grundsteuer A/B Agathenburg Bliedersdorf Dollern Flecken Horneburg Nottensdorf
bis 2024 550 550 500 550 550
ab 2025 568 445 458 530 446
Gewerbesteuer 450 450 450 450 450

 

Unter Ortsrecht/Satzungen bei den jeweiligen Gemeinden können Sie die aktuellen Hebesatzsatzungen finden.

Weitere Fragen können durch das FAQ des LSN beantwortet werden:  lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/nachgefragt-frequently-asked-questions-faq-210516.html

 

 

 

Anhänge herunterladen:

           

Klimaschutz Altes Land & Horneburg

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