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Information zur Hundehaltung nach dem Niedersächsischen Hundegesetz

Liebe Hundefreunde,

wir wollen Sie einmal auf die allgemeinen Vorschriften hinsichtlich der Haltung von Hunden in der SG Horneburg informieren:

  • seit Juli 2013 besteht die Verpflichtung ein Sachkundenachweis (Hundeführerschein) zu besitzen
  • für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein
  • der Hund muss ab dem 6. Lebensmonat durch einen Transponder gekennzeichnet werden
  • und der Hund muss beim zentralen Hunderegister Niedersachsen registriert sein (www.hunderegister-nds.de).

 

Wir möchten Sie bitten, zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Absicherung Ihres Hundes, zu kontrollieren, ob alle 4 Punkte in Ihrem Fall erfüllt sind.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bei Fragen können Sie sich gerne an das Ordnungsamt telefonisch (04163 8079-63) oder per E-Mail (ed.gr1695627975ubenr1695627975oh@gn1695627975undro1695627975) wenden.

Ihr Ordnungsamt der Samtgemeinde Horneburg

           

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