Liebe Hundefreunde,
wir wollen Sie einmal auf die allgemeinen Vorschriften hinsichtlich der Haltung von Hunden in der SG Horneburg informieren:
- seit Juli 2013 besteht die Verpflichtung ein Sachkundenachweis (Hundeführerschein) zu besitzen
- für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein
- der Hund muss ab dem 6. Lebensmonat durch einen Transponder gekennzeichnet werden
- und der Hund muss beim zentralen Hunderegister Niedersachsen registriert sein (www.hunderegister-nds.de).
Wir möchten Sie bitten, zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Absicherung Ihres Hundes, zu kontrollieren, ob alle 4 Punkte in Ihrem Fall erfüllt sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bei Fragen können Sie sich gerne an das Ordnungsamt telefonisch (04163 8079-63) oder per E-Mail (ed.gr1695627975ubenr1695627975oh@gn1695627975undro1695627975) wenden.
Ihr Ordnungsamt der Samtgemeinde Horneburg