14Landkreis Stade. Im Jahr 2023 lässt das Naturschutzamt des Landkreises Stade wieder Pflanzenarten in gesetzlich geschützten Lebensräumen erfassen. Dazu ist es erforderlich, dass die beauftragten Fachleute auch Privatflächen in der freien Landschaft betreten.
Die Erfassungen dienen der Aktualisierung und Kartierung, Bestimmung und Dokumentation der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. § 24 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) gesetzlich geschützten Biotope. Das Gesetz sieht vor, dass die untere Naturschutzbehörde diese Lebensräume in regelmäßigen Abständen erfasst und in einem Verzeichnis zu führen hat.
Uwe Andreas, Leiter des Amtes für Naturschutz, erklärt: „Die Fachleute im Gelände sind in die besondere Methodik der Biotopkartierung eingewiesen. Sie werden bei ihrer Arbeit besonders vorsichtig vorgehen und eine Betretungserlaubnis bei sich führen.“
Die Arbeiten beginnen planmäßig ab dem 1. April 2023. Der für die Kartierung vorgesehene Bereich kann der beigefügten Karte entnommen werden.