Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Rat der Gemeinde Bliedersdorf im Umlaufverfahren (§ 182 Abs. 2 NKomVG) die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Bliedersdorf – Nördliche Ortslage“ beschlossen. Der Rat der Gemeinde Bliedersdorf hat außerdem im Umlaufverfahren beschlossen, den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Bliedersdorf – Nördliche Ortslage“ und die zugehörige Entwurfsbegründung öffentlich auszulegen. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Bliedersdorf – Nördliche Ortslage“ mit örtlichen Bauvorschriften liegt mit Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit
vom 02. März 2021 bis zum 01. April 2021 (einschließlich)
während der Dienststunden bei der Samtgemeinde Horneburg, Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“, Lange Straße 47, 21640 Horneburg, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Aufgrund des Grundsatzes der Kontaktvermeidung zur Begrenzung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus bitte ich darum soweit möglich, die Einsichtnahme der Dokumente über die Internetseite www.horneburg.de vorzunehmen.
Die Entwurfsunterlagen können ab dem 02.03.2021 auf der Internetseite der Samtgemeinde Horneburg www.horneburg.de unter der Rubrik Rathaus und Service/Aktuelles und Bekanntmachungen heruntergeladen werden.
Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.
Allgemeine Ziele und Zwecke
Anpassung örtlicher Bauvorschriften zu Dachneigungen und Gauben.
Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Bliedersdorf – Nördliche Ortslage“ mit örtlichen Bauvorschriften können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Bliedersdorf bzw. Samtgemeinde Horneburg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (bis 01.04.2021) bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
i.A.
Courtault