Der Niedersächsische Landtag hat am 10.12.2020 das niedersächsische Klimagesetz (Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels – NKlimaG) verabschiedet. Mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Klimagesetztes sind die Kommunen im Land zur regelmäßigen Berichterstattung über den Energieverbrauch ihrer kommunalen Liegenschaften verpflichtet, erstmals für das Jahr 2022 und anschließend alle drei Jahre.
Die Energieberichte sollen dazu dienen, durch Offenlegung der Energieverbräuche Möglichkeiten zu deren Senkung und zur Einsparung von Energiekosten zu ermitteln.
Der kommunale Energiebericht muss danach mindestens folgende Angaben enthalten:
1. die jährlichen Kosten, Verbräuche und CO2-Emissionen der kommunalen Liegenschaften
2. Kennwerte in kWh/m²/a
3. Witterungsbereinigung für Heizenergie