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Samtgemeinde Horneburg, 13. Änderung des Flächennutzungsplanes – Auslegung

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Horneburg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Samtgemeindeausschuss in seiner Sitzung am 06.03.2024 die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Planänderung betrifft einen Bereich in der Mitgliedsgemeinde Nottensdorf.

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2024 beschlossen, den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Horneburg und die zugehörige Entwurfsbegründung mit Umweltbericht öffentlich auszulegen. Die Flächennutzungsplanänderung wird im Verfahren gemäß § 2 BauGB einschließlich Umweltprüfung gemäß § 2a BauGB aufgestellt.

Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt nebst Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht mit Eingriffsregelung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit

vom 03. Dezember 2024 bis 06. Januar 2025 (einschließlich)

während der Dienststunden bei der Samtgemeinde Horneburg, Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“, Lange Straße 47-49, 21640 Horneburg, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Außerdem liegen die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und folgende fachliche Planungsgrundlagen zu jedermanns Einsicht öffentlich mit aus:

Umweltbezogene Stellungnahmen:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bremervörde vom 22.07.2024
Person A, vom 14.08.2024

Übersicht der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen:

Schutzgut Mögliche Art der Betroffenheit Art der
Information
Mensch,

menschliche Gesundheit

Beeinträchtigung der vorhandenen Wohnbevölkerung durch Schall, Verkehr, Licht, Störung durch zusätzliche Verkehrsimmissionen, allgemeine Verdacht auf Kampfmittel Umweltbericht
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Verlust von Lebensräumen (Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Nahrungsangebot), Verlust von Gehölzbiotopen  

Umweltbericht

Fläche Verlust von kleinräumigen bisher
unversiegelten Bereichen
Umweltbericht, Stellungnahme der Behörden und Öffentlichkeit
Boden Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung, Beeinträchtigung von Boden durch Verdichtung, Umlagerung, Veränderung des Bodenaufbaus insbesondere während der Bauphase Umweltbericht
Wasser Verringerung der Grundwasserneubildung, Erhöhter Abfluss von Oberflächenwasser Umweltbericht
Luft & Klima Verlust von Kalt- bzw. Frischluftentstehungsflächen, Schadstoffbelastung durch zusätzlichen Verkehr Umweltbericht
Landschaft Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes durch Baumaßnahmen Umweltbericht
Kultur- und sonstige Sachgüter Beeinträchtigung potenzieller archäologischer Fundstellen Umweltbericht

 

Fachliche Planunterlagen:

  • Strukturplan Biotopverbund

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die vorgenannten Entwurfsunterlagen können spätestens ab dem 03.12.2024 auf der Internetseite der Samtgemeinde Horneburg www.horneburg.de unter der Rubrik Rathaus und Service/Aktuelles und Bekanntmachungen heruntergeladen werden.

Der räumliche Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht:

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung

 

Die Gemeinde Nottensdorf hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26A „In den Stücken – Nördlich Brümmerkamp“ beschlossen. Ziel und Zweck der Bebauungsplanaufstellung Nr. 26A ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen für ca. 3 Baugrundstücke, unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft. Vorgesehen ist zudem eine harmonische äußere Gestaltung, durch die sich die Gebäude in die nähere Umgebung einfügen. Die Grundstücke sollen zudem durch Pflanzungen von Gehölzen an den Rändern eingegrünt werden. Im Plangebiet soll aus Sicht der Gemeinde eine städtebaulich angemessene Gestaltung der zukünftigen Bebauung gesichert werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die aktuellen Ziele der Ortsbildpflege durch die Festsetzung örtlicher Bauvorschriften gesichert werden.

Der Bebauungsplan Nr. 26A kann derzeit nicht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird daher die 13. Änderung des FNP der Samtgemeinde Horneburg durchgeführt.

Ziel und Zweck dieser 13. Flächennutzungsplanänderung ist somit die Darstellung des vorgesehenen Bereichs als Wohnbaufläche sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft.

Die Planung dient zusammenfassend der Umsetzung folgender Planungsziele:

  • Schaffung der vorbereitenden planerischen Voraussetzungen für die wohn bauliche Entwicklung in der Gemeinde Nottensdorf
  • Einbindung in das Landschaftsbild und Förderung des Biotopverbundes durch Anlage einer Randeingrünung gegenüber freier Landschaft

Stellungnahmen zum Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Samtgemeinde Horneburg abgegeben werden oder per Mail an das Büro „cappel + kranzhoff gmbh“ an folgende Mail‑Adresse geschickt werden: ed.gn1734004889unalp1734004889tdats1734004889-kc@g1734004889nugil1734004889ieteb1734004889.

Es wird gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (bis 06.01.2025) bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie um Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

 

 

Anhänge herunterladen:

           

Klimaschutz Altes Land & Horneburg

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