Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Horneburg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Samtgemeindeausschuss in seiner Sitzung am 22.05.2024 die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Planänderung betrifft einen Bereich in der Mitgliedsgemeinde Bliedersdorf. Diesen Aufstellungsbeschluss gebe ich hiermit bekannt.
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 04.09.2024 beschlossen, den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Horneburg und die zugehörige Entwurfsbegründung mit Umweltbericht öffentlich auszulegen. Die Flächennutzungsplanänderung wird im Verfahren gemäß § 2 BauGB einschließlich Umweltprüfung gemäß § 2a BauGB aufgestellt.
Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt nebst Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht mit Eingriffsregelung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit
vom 09. Oktober 2024 bis 08. November 2024 (einschließlich)
während der Dienststunden bei der Samtgemeinde Horneburg, Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“, Lange Straße 47-49, 21640 Horneburg, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Außerdem liegen die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und folgende fachliche Planungsgrundlagen zu jedermanns Einsicht öffentlich mit aus:
Umweltbezogene Stellungnahmen:
Landkreis Stade, Stade vom 25.04.2024
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Hameln–Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Hannover vom 24.04.2024
Unterhaltungsverband Nr. 15 Aue vom 28.03.2024
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bremervörde vom 03.04.2024
Industrie- und Handelskammer, Stade vom 08.05.2024
Übersicht der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen:
Schutzgut | Mögliche Art der Betroffenheit | Art der Information |
Mensch,
menschliche Gesundheit |
Beeinträchtigung der vorhandenen Wohnbevölkerung durch Schall, Verkehr, Licht, Störung durch zusätzliche Verkehrsimmissionen, allgemeine Verdacht auf Kampfmittel | Umweltbericht |
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt | Verlust von Lebensräumen (Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Nahrungsangebot), Verlust von Gehölzbiotopen | Umweltbericht, Stellungnahme der Behörden |
Fläche | Verlust von kleinräumigen bisher unversiegelten Bereichen |
Umweltbericht |
Boden | Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung, Beeinträchtigung von Boden durch Verdichtung, Umlagerung, Veränderung des Bodenaufbaus insbesondere während der Bauphase | Umweltbericht, Stellungnahme der Behörden |
Wasser | Verringerung der Grundwasserneubildung, Erhöhter Abfluss von Oberflächenwasser | Umweltbericht, Stellungnahme der Behörden |
Luft & Klima | Verlust von Kalt- bzw. Frischluftentstehungsflächen, Schadstoffbelastung durch zusätzlichen Verkehr | Umweltbericht |
Landschaft | Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes durch Baumaßnahmen | Umweltbericht |
Kultur- und sonstige Sachgüter | Beeinträchtigung potenzieller archäologischer Fundstellen | Umweltbericht |
Fachliche Planunterlagen:
- T&H Ingenieure GmbH (2024): Schalltechnisches Gutachten für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 in der Gemeinde Bliedersdorf, Bremen
- Ingenieurgruppe PTM (2023): Baugrunderkundung, abfallrechtliche Deklaration potenzieller Ausbaumaterialien und Angaben zur Versickerungsfähigkeit, Tostedt
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die vorgenannten Entwurfsunterlagen können spätestens ab dem 09.10.2024 auf der Internetseite der Samtgemeinde Horneburg www.horneburg.de unter der Rubrik Rathaus und Service/Aktuelles und Bekanntmachungen heruntergeladen werden.
Der räumliche Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.
Die Planung dient zusammenfassend der Umsetzung folgender Ziele:
- Schaffung der vorbereitenden planerischen Voraussetzungen für wohnbauliche Entwicklung in der Gemeinde Bliedersdorf,
- Schaffung der vorbereitenden planerischen Voraussetzungen für die Erweiterung des Sondergebiets (SO) Museum „Bäuerliches Hauswesen“,
- Schaffung der vorbereitenden planerischen Voraussetzungen für die Sicherung einer geordneten Ableitung des Niederschlagswassers.
Stellungnahmen zum Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Samtgemeinde Horneburg abgegeben werden oder per Mail an das Büro „cappel + kranzhoff“ an folgende Mail‑Adresse geschickt werden: ed.gn1728760218unalp1728760218tdats1728760218-kc@g1728760218nugil1728760218ieteb1728760218
Es wird gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (bis 08.11.2024) bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie um Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.