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Jugendflamme im neuen Format

Nun bereits schon zum zweiten Mal wurden die Prüfungen Jugendflamme 1, Jugendflamme 2 und
Jugendflamme 3 der Jugendfeuerwehr in der Samtgemeinde Horneburg nicht mehr in den einzelnen
Ortswehren abgenommen sondern auf Samtgemeindeebene.
Wie bereits zur Premiere im letzten Jahr stellte die Ortswehr Horneburg ihr Gelände für die
verschiedenen Prüfungen zur Verfügung.
Rund 60 Mitglieder der Jugendfeuerwehren hatten an verschiedenen Stationen Aufgaben zu erfüllen.
Dazu zählte zum Beispiel ein Parcours, den die Prüflinge mit einer Schleifkorbtrage und verbundenen
Augen nur nach Kommandos einer Person absolvieren mussten.
Auch musste ein imaginärer Wassergraben mit einer Leiter überbrückt werden, da auf der anderen
Seite ein Feuer war.
Gerätekunde, die Handhabung eines Unterflurhydranten, die Absicherung einer Einsatzstelle sowie
das Absetzen eines ordnungsgemäßen Notrufs und Erste Hilfe waren Bestandteil der Prüfungen.
Es hatten 21 Jugendliche die Jugendflamme 1 zu absolvieren, 27 Jugendliche die Jugendflamme 2 und
12 Jugendliche die Jugendflamme 3.
Alle Prüflinge waren sehr gut auf ihre Aufgaben vorbereitet, so dass alle ihre entsprechenden
Prüfungen bestanden haben. Herzlichen Glückwunsch.
Der Gemeindejugendwart Kevin Schulze dankte in seiner Abschlussrede auch allen Betreuern der
Jugendfeuerwehren für ihre außerordentliche Leistung.

Text: Michael Dehmlow
Fotos: Michael Dehmlow

Osterfeuer: Natur und Umwelt schützen

Landkreis Stade. In vielen Dörfern des Landkreises werden in Kürze Osterfeuer, sogenannte Brauchtumsfeuer, angezündet. Bereits jetzt wird dafür Holz gesammelt und aufgeschichtet. Damit Natur und Umwelt nicht gefährdet werden, sollten einige einfache Regeln beachtet werden. 

Der Brennplatz sollte nicht in einem besonders schützenswerten Biotop liegt. Moorige Untergründe sind als Feuerplatz ungeeignet und es gilt, ausreichende Abstände zu baulichen Anlagen, Bäumen und Heideflächen einzuhalten. Zu beachten ist auch die sogenannte Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli, so dass in besonderem Maße auf die Natur Rücksicht genommen werden muss. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Osterfeuer in Landschafts- und Naturschutzgebieten einer speziellen Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises bedürfen.

Um zu vermeiden, dass Rotkehlchen, Goldammer und Zaunkönig mit dem Nestbau beginnen und dadurch eventuell Gelege zerstört werden, sollten die Reisigberge erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden. Ebenso sucht die unbefiederte Tierwelt gerne Schutz unter den Gehölzbergen. Wer das Brennmaterial für die Osterfeuer schon jetzt aufschichtet, sollte dieses am Tag des Abbrennens also nochmals vorsichtig umzuschichten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Tiere beim Abbrennen getötet oder verletzt werden.

Die Osterfeuer müssen vorab bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden. Verboten ist das Verbrennen von Abfällen aller Art, wie beispielsweise Sperrmüll, behandelte Hölzer, Autoreifen oder Altöl. Die Verbrennungsrückstände müssen innerhalb weniger Tage ordnungsgemäß entsorgt werden.

Für Organisatoren hat der Landkreis wichtige Punkte noch einmal auf seiner Internetseite zusammengestellt: www.landkreis-stade.de.

Osterfeuer sind Tradition – auch in vielen Dörfern im Landkreis Stade. Archivfoto: Landkreis Stade / Daniel Beneke

Landkreis informiert über Photovoltaik- und Gründächer

Landkreis Stade. Welche Chancen bieten Photovoltaik-Anlagen und Gründächer den Hausbesitzern im Landkreis Stade? Darüber gibt das Solarportal des Landkreises Stade Auskunft. Projektkoordinatorin Maraike Hummelt von der Leitstelle Klima des Landkreises stellt das neue Angebot im April und Mai im Rahmen einer Veranstaltungsreihe vor. Mit dabei sind auch Energieberater der Verbraucherzentrale Niedersachsen, die über die Potenziale der Solarenergie sprechen.

Kooperationspartner sind die Klimaschutzstellen der Kommunen, der Verein Klimawerkstatt und die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die rund 90-minütigen Abendveranstaltungen beginnen jeweils um 18.30 Uhr. Den Auftakt macht ein Termin in Buxtehude am Montag, 15. April. Weitere Termine sind am Mittwoch, 24. April, in Harsefeld, am Freitag, 3. Mai, im Kreishaus sowie am Mittwoch, 22. Mai, in Hammah und am Freitag, 31. Mai, in Steinkirchen. Anmeldungen werden über die Internetseite www.klimawerkstatt-stade.de entgegengenommen. Dort stehen auch weitere Informationen zum Ablauf und zu den Veranstaltungsorten.

Wechsel im Amt für Sicherheit, Ordnung und Migration: Hilke Lange folgt Detlef Wiggers

Landkreis Stade. An der Spitze des Amtes für Sicherheit, Ordnung und Migration in der Stader Kreisverwaltung steht ein Wechsel bevor: Amtsleiter Detlef Wiggers geht in Pension. Seine bisherige Stellvertreterin Hilke Lange übernimmt das Ruder. Der Kreisausschuss hat die Personalentscheidung kürzlich bestätigt.  

Detlef Wiggers (65) blickt auf fast 50 Jahre im Öffentlichen Dienst zurück. 1977 begann er seine Ausbildung beim Landkreis Wesermarsch. Nach Stationen in der Gemeinde Berne und bei der Stadt Brake kam er 2012 zum Landkreis Stade und übernahm die Leitung des Amtes für Sicherheit, Ordnung und Migration. Wiggers war maßgeblich an der Bewältigung der Flüchtlingskrise ab 2015 mit der Einrichtung von Notunterkünften, am Kampf gegen die Corona-Pandemie ab 2020 mit dem Betrieb eines Impfzentrums sowie an der Organisation der Aufnahme der Vertriebenen aus der Ukraine seit der russischen Invasion 2022 beteiligt.

Seine Nachfolgerin ist im besten Sinne ein Eigengewächs der Stader Kreisverwaltung: Hilke Lange (52) ist seit 2016 Leiterin der Abteilung Allgemeines Ordnungsrecht und Stellvertreterin von Wiggers. 1992 begann sie ihre Ausbildung beim Landkreis Stade. Ihre erste Stelle führte sie bereits in ihr heutiges Amt: Lange befasste sich mit Themen des Zivil- und Katastrophenschutzes. Nach Stationen im Schulamt, zuletzt als stellvertretende Amtsleiterin, wechselte sie wieder in den Ordnungsbereich.

Landrat Kai Seefried und Dezernentin Sabine Brodersen nehmen den scheidenden Amtsleiter Detlef Wiggers und seine Nachfolgerin Hilke Lange in die Mitte. Foto: Landkreis Stade / Daniel Beneke

„Ich danke Detlef Wiggers für seinen herausragenden Einsatz. Gerade die letzten Jahre waren geprägt durch die Krisen unserer Zeit und haben das Amt ganz besonders gefordert. Hier war immer Verlass auf Detlef Wiggers, dem ich von Herzen für den neuen Lebensabschnitt alles Gute wünsche“, sagt Landrat Kai Seefried. „Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Hilke Lange. Bei ihr weiß ich dieses so wichtige Amt in guten Händen.“

Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Sicherheit, Ordnung und Migration werden unter anderem die Aufgaben der Waffen-, der Jagd- und der Ausländerbehörde wahrgenommen. Aufgrund der nach dem russischen Überfall auf die Ukraine stark gestiegenen Anforderungen im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes steht das Amt stark im Fokus. Mit der Feuerwehrtechnischen Zentrale sowie der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle verfügt es über zwei Außenstellen in Stade-Wiepenkathen.

 

Pressemitteilung: Samtgemeinde Horneburg nimmt Sanierungsarbeiten in Grundschule Horneburg vor

Horneburg, 14. März 2024. Die Samtgemeinde Horneburg hat mit Sanierungsarbeiten in der Grundschule Horneburg begonnen. Neben umfangreichen Maßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes werden auch Renovierungsarbeiten in der Mensa vorgenommen, so dass der dortige Betrieb nach den Osterferien wieder aufgenommen werden kann.

Die kurzfristige Wiederaufnahme ist möglich, da die von der Verwaltung in Auftrag gegebene Untersuchung hinsichtlich der Schimmelpilzbefalls ergeben hat, dass in der Mensa keine Keimbelastung vorliegt und ein „hygienisch einwandfreier“ Zustand herrscht. Aufgrund dieses Befundes werden derzeit bereits die verfärbten Deckenplatten in der Mensa ausgetauscht und Verschmutzungen gereinigt. Sobald der Austausch der Deckenplatten abgeschlossen ist, kann der Mensabetrieb mit einem Lüftungskonzept in der Grundschule wieder aufgenommen werden. Auch die weiteren Messungen im anliegenden Flurbereich und den weiteren für Unterrichtszwecke genutzten Räumen haben keine Schadstoffbelastungen ergeben.

Neben den Arbeiten in der Mensa beginnen kommende Woche die Renovierungsarbeiten von sechs Räumen, die nach den Osterferien als Klassenräume genutzt werden. Diese sind notwendig, da die sechs Klassenräume, bei denen der Fluchtweg bislang über Gerüste geregelt war, ab Beginn der Ferien gesperrt werden. Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband hatte eine weitere Nutzung dieser Klassenräume nicht zugestimmt. Derzeit wird ein Brandschutzkonzept für diese Räume erarbeitet und sodann der Brandschutzprüfung des Bauordnungsamtes des Landkreises Stade zur Genehmigung vorgelegt. Im Anschluss werden die erforderlichen Anbauten beauftragt, so dass der Brandschutz langfristig sichergestellt werden kann.

Im Anschluss an die Sanierungsarbeiten ist geplant, die Fachräume der früheren Orientierungsstufe als Räume für die Grundschule zurückzubauen. Diese wurden bislang von Oberschulklassen genutzt. Durch die Fertigstellung des Neubaus der Oberschule können diese Räume nach erfolgtem Rück- und Umbau der Grundschule nach den Sommerferien zur Verfügung gestellt werden.

Für Rückfragen:

Samtgemeinde Horneburg
Myriam Kappelhoff
Lange Straße 47/49
21640 Horneburg
Tel: 04163 8079-52
E-Mail: ed.gr1710836499ubenr1710836499oh@es1710836499serp1710836499

Kiebitzschutz im Landkreis Stade soll sich lohnen

Landkreis Stade. Mit einem neuen Kiebitzschutzprogramm will der Landkreis die Flächenbewirtschafter unterstützen, wenn Kiebitze auf ihrem Grünland- oder Ackerstandorten erfolgreich brüten. 

 „Passend zur Rückkehr der Kiebitze in unser Kreisgebiet gehen wir beim Schutz „des Vogels des Jahres 2024“ neue Wege“, erklärt Dr. Uwe Andreas, Leiter des Amtes Naturschutz. „Ziel ist es, den Kiebitzbestand zu verbessern. Wir setzen dabei auf eine freiwillige Kooperation mit der Landwirtschaft ganz ohne Bewirtschaftungsvorgaben.“ Die Maßnahmen lägen dabei ganz in den Händen der Landwirtinnen und Landwirten, als Experten. „Eine Prämie gibt es für jedes nachgewiesene Kiebitznest mit Eiern und eine weitere Prämie für den späteren bestätigten Schlupferfolg“, sagt Dr. Andreas. „Das gilt für alle landwirtschaftlichen Flächen mit Ausnahme von Kompensationsflächen und Flächen, die mit Wiesenvogelschutzauflagen versehen sind. Außerdem gilt das neue Programm gleichermaßen auch für den Brachvogel.“

Wiesenvögel wie Kiebitz und Brachvogel stehen auf der Roten Liste der gefährdeten Brutvogelarten Deutschlands. Ihr Hauptverbreitungsschwerpunkt liegt im norddeutschen Tiefland. Der Bestand der Kiebitze ist zwischen 1992 und 2016 um 88 Prozent zurückgegangen, Tendenz weiter sinkend. Auch im Landkreis Stade haben die Brutbestände stark abgenommen.

Hauptursache ist der sehr geringe Bruterfolg. Denn mittlerweile überschneiden sich die notwendigen landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen mit den Brutplatzanforderungen der Wiesenvögel. Daher kann heutzutage der Schutz eines jeden Geleges und der Schutz der Küken einen wichtigen Beitrag zum lokalen Bestandserhalt leisten.

Wer also auf seinen landwirtschaftlichen Flächen ein Kiebitznest hat, markiert es in zwei Meter Abstand zum Nest mit einem langen Stab. Die Meldung erfolgt unter Angabe der Flurdaten oder GPS-Daten sowie zwei Fotos vom Neststandort beim Amt Naturschutz unter der E-Mail-Adresse ed.ed1710836499ats-s1710836499ierkd1710836499nal@z1710836499tuhcs1710836499ztibe1710836499ik1710836499.

Weitere Informationen zum neuen Kiebitzschutzprogramm finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises Stade: www.landkreis-stade.de/umwelt-gesundheit-verbraucherschutz/natur-landschaft/kiebitzschutz.

Stipendienprogramm gegen Fachkräftemangel in Kitas

Landkreis Stade. Seit 2018 engagiert sich der Landkreis Stade mit einem Förderprogramm, um den Fachkräftemangel in den Kindertagesstätten entgegenzuwirken. 1,5 Millionen Euro stehen aktuell pro Jahr zur Verfügung. Jetzt wird das Stipendienprogramm optimiert – mit dem Ziel, noch mehr angehende Fachkräfte unterstützen zu können. Der Kreistag hat am heutigen Montag für das neue Konzept votiert.

Seit sechs Jahren werden bereits angehende Erzieherinnen und Erzieher gefördert. Geplant ist, ab Sommer 2024 auch mit einer zusätzlichen Möglichkeit des Stipendiums für die Schüler und Schülerinnen im zweiten Jahr der Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten bzw. zur Sozialpädagogischen Assistentin (SPA) starten. Auf Basis des neuen Konzeptes ist es fortan möglich, weitere bis zu 35 SPA mit einer Summe von 520 Euro pro Monat zu fördern.

Die Summen für die Erzieherinnen und Erzieher wird sich nicht verändern, die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Sozialpädagogik sollen weiterhin 1250 Euro pro Monat erhalten, wenn sie direkt im Anschluss an die SPA-Ausbildung die Fachschule besuchen. 1650 Euro pro Monat erhalten bereits berufstätige Absolventen und Absolventinnen (sogenannte Bestandskräfte).

Sobald die noch bestehenden Verträge ausgelaufen sind, können mit der Fördersumme von 1,5 Millionen Euro bis zu 40 angehende Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten sowie bis zu 40 Erzieherinnen und Erzieher pro Jahr gefördert werden. Die Stipendiaten verpflichten sich im Gegenzug zur Förderung zu einer anschließenden einjährigen Tätigkeit im Kreisgebiet. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen im Landkreis Stade wohnhaft sein.

Neben dem finanziellen Aspekt regelt das neue Konzept auch die fachliche Betreuung: Geplant ist, die Stipendiaten in regelmäßigen Treffen zu vernetzen und dabei auch die Träger und die Einrichtungen einbinden. „So wollen wir die angehenden Fachkräfte besser kennenlernen und eine enge persönliche Bindung der Stipendiaten an die Einrichtungen erreichen“, erklärt Projektkoordinatorin Nathalie Viebrock vom Kompetenzzentrum für Kindertagesbetreuung im Amt für Jugend und Familie beim Landkreis Stade. Dies biete auch die Gelegenheit zu einem intensiven fachlichen Austausch und einer fundierten Ausbildung.

Interessierte können sich nach ihrer Anmeldung an einer Fachschule (Vollzeit-Unterricht) per E-Mail an die Adresse ed.ed1710836499ats-s1710836499ierkd1710836499nal@g1710836499nured1710836499reofr1710836499eheiz1710836499re1710836499 um eine Ausbildungsförderung bewerben. Es folgt eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Mitte Mai werden die Stipendienplätze entschieden. Dazu muss eine Schulplatzzusage vorliegen. Die Auswahl erfolgt an Hand der Vollständigkeit der Bewerbung, dem persönlichen Eindruck im Vorstellungsgespräch und sozialen Kriterien, die von den Bewerberinnen und Bewerbern in einem ausführlichen Motivationsschreiben dargelegt werden.

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei Projektkoordinatorin Nathalie Viebrock (04141 12 51 89)

Bundesfreiwilligendienstleistende (BFD)

Die Samtgemeinde Horneburg sucht

zum 01.08.2024

fünf Bundesfreiwilligendienstleistende (BFD) im Bereich der Grundschulen und der Oberschule Horneburg

eine/n Bundesfreiwilligendienstleistende/n für die Bücherei der Samtgemeinde Horneburg

 

zum 01.05.2024

eine/n Bundesfreiwilligendienstleistende/n für das Mehrgenerationenhaus Horneburg

 

Die ausführlichen Ausschreibungstexte und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben www.bundesfreiwilligendienst.de.

Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungs-unterlagen und der Angabe für welche Stelle Sie sich bewerben richten Sie bitte an die

 

Samtgemeinde Horneburg
Lange Straße 47/49

21640 Horneburg

oder an ed.gr1710836499ubenr1710836499oh@gn1710836499ubrew1710836499eb1710836499

Dorfreinigung in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Horneburg

Bekanntmachung

Dorfreinigung in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Horneburg

Die diesjährigen Dorfreinigungsaktionen finden in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Horneburg am

06.04.2024

statt.

Wir wollen gemeinsam das aufsammeln, was gedankenlose Menschen in unseren Orten in den letzten Monaten haben liegen lassen. Wir brauchen dazu viele freiwillige Helferinnen und Helfer. Handschuhe und festes Schuhwerk sind zu empfehlen.

Treffpunkte:

 

Agathenburg:                                   An der Reitbahn, Parkplatz Keck

Dollern:                                            Parkplatz MZH am Tannenweg

Horneburg:                                       Parkplatz Bleiche, gegenüber der alten Feuerwehrwache

Sportplatz Blumenthal

Bliedersdorf:                                    Schulstr., Parkplatz am DGH

Nottensdorf:                                     Alte Dorfstraße 16, Hof Dammann

 

 

Beginn: 09.30 Uhr

 

 

Um schriftliche Anmeldung unter ed.gr1710836499ubenr1710836499oh@gn1710836499ugini1710836499erfro1710836499d1710836499 wird gebeten.

 

 

Auskünfte geben die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden oder die Samtgemeinde Horneburg, 21640 Horneburg, Lange Straße 47-49, Tel. 04163/8079-39

Ukrainische Fahrzeuge müssen in Deutschland zugelassen werden

Landkreis Stade. Die Ausnahmeregelungen für in der Ukraine zugelassene Kraftfahrzeuge laufen zum Monatsende aus. Aus der Ukraine nach Deutschland geflohene Vertriebene müssen ihr Auto bei einem längerfristigen Aufenthalt hier anmelden.  

Ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug darf vorübergehend am Verkehr in Deutschland teilnehmen, wenn das Fahrzeug im Herkunftsstaat zugelassen, sowie Betriebs- und Verkehrssicher ist. Als vorübergehend gilt eine Frist bis zu einem Jahr. Für die durch den russischen Krieg gegen die Ukraine vertriebenen ukrainischen Staatsbürger wurde von dieser Regelung eine Ausnahme geschaffen. Diese Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge endet am 31. März. Ab dem 1. April müssen sie in Deutschland zugelassen werden.

Für die Zulassung folgende Unterlagen benötigt, die auf der Landkreis-Internetseite heruntergeladen werden können:

  • Antrag auf Fahrzeugzulassung
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) bzw. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC, Certificate of Conformity)
  • Gutachten über eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (entfällt, wenn das Fahrzeug noch keine 36 Monate alt ist)
  • Ukrainische Fahrzeugpapiere oder Eigentums-/ Zollnachweise
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
  • Aufenthaltstitel oder ukrainischer Pass mit aktueller Meldebescheinigung

Bei Beauftragung eines Dritten benötigt diese Person eine Vollmacht.

Die Zulassung ist nur mit einem vorher online gebuchten Termin möglich. Die Terminbuchung erfolgt über die Internetseite www.landkreis-stade.de/terminvergabe. Die Zulassungsstellen des Landkreises sind erreichbar unter den Rufnummern 0 41 41 / 12 – 36 66 und 0 41 61 / 7 15 – 2 10.

Samtgemeinde Horneburg, Lärmaktionsplan für die Samtgemeinde Horneburg zur Umsetzung der vierten Runde der Umgebungslärmrichtilinie -Auslegung

Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes für die
Samtgemeinde Horneburg gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

 

 

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß § 47 a-f BImSchG Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.

Dieser Lärmaktionsplan wird für die fünf betroffenen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Horneburg aufgestellt.

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Horneburg hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 dem Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Samtgemeinde Horneburg zur Umsetzung der vierten Runde der Umgebungslärmrichtlinie zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Lärmaktionsplan wird aufgrund der Betroffenheit für folgende Bereiche in der Samtgemeinde Horneburg aufgestellt:

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Entwurf des Lärmaktionsplanes der Samtgemeinde Horneburg.

Der Lärmaktionsplan liegt gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom

15.03.2024 bis 18.04.2024 (einschließlich)

während der Dienststunden bei der Samtgemeinde Horneburg, Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“, Lange Straße 47 – 49 (Zimmer OG 12), 21640 Horneburg zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Die Entwurfsunterlagen können in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Horneburg unter www.horneburg.de unter der Rubrik Rathaus und Service/Aktuelles und Bekanntmachungen eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Samtgemeinde Horneburg abgeben sowie per E-Mail an

ed.gr1710836499ubenr1710836499oh@gn1710836499unalp1710836499tielu1710836499ab1710836499 gesendet werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (bis 18.04.2024) bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Bekanntmachung-Auslegung
Entwurf-Lärmaktionsplan
Anlage-2-Strassen-LDEN
Anlage-3-Strassen-LNight
Anlage-4-Bahn-LDEN
Anlage-5-Bahn-LNight

 

Winterdienst in der Samtgemeinde Horneburg

In der Samtgemeinde Horneburg übernimmt die Gemeinde die Räumung der Gemeindestraßen, Bushaltestellen und Fußgängerbereiche an Kreuzungen von Eis und Schnee. Für die Reinigung der Gehwege an Privatgrundstücken ist dagegen der Eigentümer verantwortlich.

Wer muss auf Gehwegen Schnee räumen und streuen?

Eigentümer und Eigentümerinnen sind verpflichtet, auf den öffentlichen Gehwegen bzw. auf kombinierten Geh- und Radwegen vor ihrem Grundstück zu räumen und zu streuen.

Wo muss geräumt bzw. gestreut werden?

Auf den Gehwegen und kombinierten Geh- und Radwegen, an denen das Grundstück anliegt, in einer Breite von mindestens 1,50 Meter. Das gilt auch bei Straßen, die keinen eigenen Gehweg haben. Dort ist ein Streifen von mindestens 1 Meter Breite am Rand zu reinigen bzw. von Schnee und Eis zu befreien. Alle Reinigungs- und Winterdienstarbeiten sind auch dann von den Anliegern zu leisten, wenn sich zwischen den Grundstücken und dem Fußweg oder der Straße ein Grünstreifen oder Graben befinden sollte. Bei Straßen mit einem einseitigen Gehweg ist nur dieser zu räumen bzw. zu streuen.

Wann muss ich den Winterdienst durchführen?

Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Schneeräumung werktags bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr morgens erfolgen. Eis- und Schneeglätte sind unmittelbar nach dem Entstehen zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt jeweils bis 20 Uhr.

 Was bedeutet „Streupflicht“ genau?

Bei Glätte muss mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln (z.B. Splitt, Granulat) so gestreut werden, damit das Begehen des Gehweges gefahrlos möglich ist. Falls das Streumittel bei anhaltender Glättebildung (z.B. Eisregen) seine Wirkung verliert, muss unter Umständen auch mehrmals gestreut werden.

Darf ich Salz zum Auftauen verwenden?

Zur Beseitigung von Schnee und Eis dürfen keine schädlichen Chemikalien verwendet werden. Streusalz und andere handelsübliche Auftausalze sollen nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Die Verwendung sollte auf ein Minimum reduziert werden. Ausnahmefälle sind z.B. gefährliche Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgänge, starke Gefälle- oder Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz oder handelsüblichem Auftausalz bestreut werden.

 Wohin mit dem Schnee?

Räumen Sie den Schnee vom Gehweg an den Fahrbahnrand oder in den Vorgarten. Wichtig: Bitte den Schnee nicht in den Rinnstein, auf Abläufe oder vor Ein- und Ausfahrten schieben. Die Schneewälle sollten zum besseren Ablaufen des Tauwassers im Abstand von mindestens 5 Metern eine Lücke von einer Schaufelbreite aufweisen. Auch an Überwegen, z.B. für Fußgänger, sollten Zwischenräume bleiben. Zudem muss an Fußgängerüberwegen, Straßenkreuzungen und Einmündungen eine Sichtbehinderung ausgeschlossen sein.

 Kann ein Dritter für mich den Winterdienst übernehmen?

Ja, der Winterdienst kann übertragen werden, z. B. an ein Dienstleistungsunternehmen. Häufig wird auch im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter Winterdienst leisten muss. Dennoch ist der Eigentümer zur Kontrolle verpflichtet.

Wer muss das Streumittel später beseitigen?

Der Winterstreupflichtige selbst muss die Streureste umgehend beseitigen, wenn kein Schnee und Eis mehr liegt.

Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme?

Dann droht eine Geldbuße. Kommt es zu Personenschäden, kann ein Strafverfahren wegen Körperverletzung die Folge sein. Zudem drohen zivilrechtliche Forderungen.

 Warum kann es passieren, dass mein Gehweg durch den Fahrbahnwinterdienst wieder zugeschoben wurde, nachdem ich geräumt habe?

Der Bauhof der Samtgemeinde Horneburg bemüht sich, solche Fälle zu vermeiden. Dies gelingt aber leider nicht immer, da zur Ablagerung von Schnee nur sehr begrenzt Flächen im Straßenraum zur Verfügung stehen. Ein Abtransport des Schnees durch die Gemeinde ist wegen der enormen Masse und der damit verbundenen Kosten nicht möglich.

Allgemein: Bitte achten Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeugs darauf, dass die Rettungswege frei bleiben und ein Durchkommen für die Räumfahrzeuge möglich ist.

 

Flyer – Strassenreinigung und Winterdienst

           

Klimaschutz Altes Land & Horneburg

Der Samtgemeinde Podcast

         

Projekt | WIMMELWERK SG Horneburg