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„Raumordnung“ des Landkreises Stade – auch aus der Bevölkerung sind jetzt Anregungen gefragt

Landkreis Stade. Für Landwirtschaft und Windparks, Wohn- und Gewerbegebiete, Straßen und Schienen, Tourismus und Naturschutz, um nur einige Beispiele zu nennen, wird der Landkreis Stade genutzt. Anforderungen, die alle zehn Jahr in einem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP), neu aufeinander abgestimmt werden – angepasst an die Planungen des Landes. Bis zum 7. Juli haben auch Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, Anregungen und Ideen zur Neuaufstellung des RROP beizutragen.

 „Die jetzige Beteiligung erfolgt zunächst ohne einen Entwurf des RROP.  Wir wollen frühzeitig die Betroffenheit bei der Bevölkerung und den öffentlichen Stellen erkennen und Informationen sammeln, die in die Entwurfserarbeitung einfließen sollen“, so Simon Grotthoff, im Kreishaus Leiter für Planung, Klimaschutz und Kultur. Parallel zur Bürgerbeteiligung werden auch die Anregungen von Städten und Gemeinden, anderen öffentlichen Einrichtungen und Verbänden im Rahmen eines so genannten Scopingverfahrens eingeholt.

Teil des Raumordnungsprogramms sind auch Gebiete für Windenergie. Die Nutzung der Windkraft soll in den kommenden Jahren auch im Rahmen der Bundes- und Landesplanung deutlich ausgebaut werden.  So hat der Bund im Jahr 2022 das Windenergieflächen-Bedarfs-Gesetz (WindBG) erlassen. Darin ist in dem festgeschrieben, dass im Land Niedersachsen 1,7 Prozent der Landesfläche bis 2027, beziehungsweise 2,2 Prozent bis 2032, für Windenergieanlagen planerisch gesichert werden müssen.

Das Land Niedersachsen beabsichtigt nun, über ein Landesgesetz die Flächenkulisse des Bundes auf die Landkreise und kreisfreien Städte unterzuverteilen (so genannte Teilflächenziele). Vorgeschaltet ist eine „Potentialflächenanalyse“, die unter Federführung des Umweltministeriums erstellt wird. In einer früheren Version dieser Studie wurde dem Landkreis Stade ein Teilflächenziel von 3,04 Prozent der Landkreisfläche für die Windenergienutzung zugewiesen. Nach mehreren Abstimmungsrunden mit den Landkreisen ist eine Überarbeitung der Studie erfolgt, die den Landkreisen am heutigen Donnerstag in einer Videokonferenz vorgestellt wurden. Danach beträgt das Teilflächenziel des Landes Niedersachsen für den Landkreis Stade jetzt 3,67 Prozent der Landkreisfläche. Kreisplaner Grotthoff: „Der Landkreis ist somit aufgefordert, 3,67 Prozent seiner Fläche im Zuge der Neuaufstellung des RROP als Vorranggebiete für die Windenergienutzung festzulegen.“

Die Steigerung zu vorherigen Versionen der Studie ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass sich die Windkraftflächen in anderen Landkreisen etwa durch verstärkte Berücksichtigung militärischer Flächenbelange verringern und andernorts wie im Landkreis Stade (0,49 Prozent-Punkte mehr) ausgeglichen werden. Auch durch die Einführung einer Obergrenze von vier Prozent Windkraft pro Landkreis in Rotenburg, Lüneburg und Uelzen, die bisher über diesem Wert lagen, erhöht sich in allen anderen niedersächsischen Landkreisen als Ausgleich der Windkraft-Flächenanteil um 0,14 Prozent-Punkte. Dazu Kreisbaurätin Madeleine Pönitz am Donnerstag: „Wir machen uns gemeinsam mit der Politik auf den Weg, um das vom Land vorgegebene Flächenziel bis Ende 2026 umzusetzen. Das wird für alle Beteiligten ein Kraftakt werden.“

Die Unterlagen für das Scoping und die allgemeinen Planungsabsichten können auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-stade.de/RROP_Neuaufstellung eingesehen werden. Rückmeldungen nehmen die Kolleginnen und Kollegen des Amts für Planung, Kreisentwicklung und Kultur gerne per Mail an ed.ed1685839983ats-s1685839983ierkd1685839983nal@p1685839983orr1685839983 oder auf dem Postwege entgegen.

Neue Mitte Bliedersdorf – Vorstellung der Konzepte der Studierenden

Lille Bodskov: Die Feriencamp-Saison ist in vollem Gange

Landkreis Stade. Wer denkt in Lille Bodskov, der dänischen Heimat der beliebten Feriencamps des Landkreis Stade, sei nur im Sommer was los, der irrt. Bereits an den vergangenen Wochenenden gab es dort ordentlich Action. 

Kürzlich konnten in der Idylle unter der Leitung der Kreisjugendpflege Stade 15 junge Menschen ihre 50 Stunden umfassende Grundausbildung zum Jugendleiter abschließen: Hierzu verbrachten die jungen Menschen ein Wochenende in der Jugendbildungsstätte Hude und das lange Himmelfahrtswochenende im dänischen Lille Bodskov.

Das darauffolgende Pfingstwochenende hingegen stand dann ganz im Zeichen des bereits aktiven Jugendleiterteams der Kreisjugendpflege Stade. 74 Freiwillige trafen sich für vier Tage in Lille Bodskov. Die Kreisjugendpflege hatte auch in diesem Jahr ein buntes Programm aus Fortbildungen und Workshops organisiert. So wurden am Strand unterschiedliche Wasserrettungstechniken eingeübt, ein Erste-Hilfe-Kursus wurde im Sonnenschein auf dem Lagerplatz angeboten. Weitere Fortbildungen gab es zu Schutzkonzepten auf Ferienfreizeiten sowie zu den Besonderheiten der unterschiedlichen Altersgruppen in Hinblick auf den pädagogischen Umgang des Teams mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Außerdem gab es Tipps für gelungene Abende am Lagerfeuer und gesellige Bastelnachmittage. Wie immer standen auch der Austausch untereinander und die Teambildung auf der Agenda.

Ein tolles Ergebnis des Pfingstcamps ist der neue Zeltlager-Film, der sowohl Teilnehmern als auch Eltern und neuen Jugendleitern einen Blick hinter die Kulissen ermöglicht. Bei über 30 Jugendleitern im Sommer ist eine klare Aufgabenstruktur wichtig. Wer welche Rollen übernimmt und wie die Ferienfreizeiten organisiert werden, zeigt der Film. Der Streifen ist auch auf der Internetseite des Zeltlagers (www.lillebodskov.de) zu finden.

Motiviert durch das erfolgreiche Pfingstcamp, startet das Lille-Bodskov-Team nun in den Vorbereitungsmarathon für die Sommercamps. Dafür sind bereits die Wochenenden im Juni reserviert. „Wenn am ersten Sommerferientag die ersten 120 Kinder in Lille Bodskov ankommen, hat sich all die Arbeit im Vorfeld mehr als gelohnt“, davon sind die Organisatoren schon jetzt überzeugt.

STADTRADELN im Landkreis Stade: Erfolgreiche Bilanz – Mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Landkreis Stade. Die Bilanz kann sich sehen lassen: 3.744 Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer haben beim STADTRADELN 2023 teilgenommen. Das sind 571 mehr als in 2022. Sie haben gemeinsam eine Gesamtstrecke von 559.746 Kilometern zurückgelegt und damit symbolisch fast 14 Mal die Erde umrundet. Rechnerisch wurden zusammen 91 Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2) vermieden.  

In 2022 wurden zwar über 40.000 Gesamtkilometer mehr erreicht, aber beim STADTRADELN kommt es für den Klimaschutz nicht unbedingt auf die Steigerung der Gesamtkilometer im STADTRADELN-Zeitraum an, sondern auch darauf, dass möglichst viele Kurzstrecken-Fahrten mit dem Fahrrad anstatt mit dem Auto zurückgelegt werden. Das STADTRADELN sollte einen niederschwelligen Anreiz dafür bieten. Beim Radfahren können rund 140 Gramm Treibhausgas-Emissionen pro ⁠Personenkilometer⁠ gegenüber dem Pkw eingespart werden.

Die meisten Alltagsfahrten sind Kurzstrecken von bis zu fünf Kilometern Länge. Aber laut einer Erhebung des Umweltbundesamtes von 2021 wurden für mehr als 40 bis 50 Prozent solcher Kurzstreckenfahrten unter fünf Kilometern bisher immer noch das Auto genutzt, obwohl das Fahrrad bei dieser Distanz oft schneller zum Ziel führt, der Motor im kalten Zustand überproportional viel Kraftstoff verbraucht, die CO2-Emissionen von Kraftfahrtzeugen im Kurzstreckenbetrieb besonders hoch sind und auch mehr gesundheitsschädliche Luftschadstoffe freigesetzt werden.

„Die STADTRADELN-Kampagne half dabei, das zu ändern“, davon sind die Organisatorinnen der Leitstelle Klima des Landkreises Stade überzeugt. „Der Trend, für Kurzstrecken öfter das Fahrrad zu nutzen, sollte möglichst auch nach dem STADTRADELN 2023 weiter fortgeführt werden.“

Neubebauung Alter Feuerwehrstandort in Horneburg Investor ausgewählt

In der 2. Gremiumssitzung des Investorenauswahlverfahrens „Alter Feuerwehrstandort Bleiche“ am 21.03.2023 stellten zwei Investoren und ihre Teams dem Auswahlgremium der Gemeinde ihre Entwürfe vor. Beide Bewerber hatten zuvor die Gelegenheit erhalten, ihre Entwürfe auf Grundlage von Hinweisen aus dem Gremium zu überarbeiten.

Beide Entwürfe konnten die Gremiumsmitglieder durch ihre Architektur prinzipiell überzeugen, die städtebauliche Qualität und Einordnung des Gebäudes machte letztlich den Unterschied. Der Siegerentwurf von Hofschröer Projektbau GmbH & Co. KG aus Lingen an der Ems und sop architekten (slapa oberholz pszczulny architekten) aus Düsseldorf setzte sich bei der Bewertung der verschiedenen Auswahlkriterien durch.

Positiv bewertet wurden über die städtebauliche Einbindung hinaus, die umfangreiche Ausstattung zur regenerativen Energiegewinnung des Gebäudes, die Lösungen für Mobilität und Nachhaltigkeit, wozu auch die Wiederverwendung der alten Klinker des Feuerwehrgebäudes zählt.

 

sop architekten (slapa oberholz pszczulny architekten) aus Düsseldorf

 

sop architekten (slapa oberholz pszczulny architekten) aus Düsseldorf

 

Geplant sind 1.170 m² Fläche für Läden und medizinische Einrichtungen, 900 m² geförderter Wohnraum, 350 m² freifinanzierte Mietwohnungen und 1.170 m² für Eigentumswohnungen.

Der begrünte Innenhof und die rückwärtige Erschließung des Gebäudes werden den Bewohnern eine außergewöhnliche Wohnqualität bieten, das ganze Quartier öffnet sich nach außen, die Fußgänger werden durch das Gebäude und direkt daran vorbeigeführt. Der ruhende Verkehr, ob PKW oder Lastenfahrrad werden in der Tiefgarage untergebracht sein.

Von links: Knut Willenbockel, Stefan Burkard (sop architekten), Jörk Philippsen, Chris Hofschröer (Hofschröer Projektbau GmbH & Co. KG), Gunda Kiefaber, Timo Kilian, Roger Courtault

 

Am 17.05.2023 fand ein erstes Treffen von Bürgermeister Jörk Philippsen, Gemeindedirektor Knut Willenbockel, Vertretern der Verwaltung und dem Investorenteam statt. Die Eckpunkte des Anhandgabevertrages wurden besprochen, der Flecken Horneburg wird in den nächsten Monaten das benötigte Baurecht schaffen und der Investor den Vorverkauf, die Vorvermietung und Finanzierung des Gebäudes auf den Weg bringen. Der Verkauf des Grundstückes wird im Sommer 2024 erfolgen.

„Ein großartiger Impuls für die Gemeindeentwicklung, hier wird in zentraler Lage ein vielfältiger Wohn-und Gewerbestandort entstehen.“ sagte Knut Willenbockel.

Interessenten für die Wohnungen oder Gewerbeflächen wenden sich bitte an: Herrn Chris Hofschröer ed.re1685839983eorhc1685839983sfoh@1685839983etkej1685839983orp1685839983

Gemeinde Dollern, Bebauungsplan Nr. 20 „Waldweg und Umgebung“ – Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 20
„Waldweg und Umgebung“ mit örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Dollern
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Dollern in seiner Sitzung am 24.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 20 „Waldweg und Umgebung“ beschlossen. Der Rat der Gemeinde Dollern hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Waldweg und Umgebung“ mit örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Entwurfsbegründung öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Waldweg und Umgebung“ mit örtlichen Bauvorschriften liegt mit Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 

vom 01. Juni 2023 bis zum 03. Juli 2023 (einschließlich)

 

während der Dienststunden bei der Samtgemeinde Horneburg, Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“, Lange Straße 47/49, 21640 Horneburg, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Entwurfsunterlagen können ab dem 01.06.2023 auf der Internetseite der Samtgemeinde Horneburg  www.horneburg.de  unter der Rubrik Rathaus und Service/Aktuelles und Bekanntmachungen heruntergeladen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung

 

Allgemeine Ziele und Zwecke

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und Nutzungskonflikten

 

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Waldweg und Umgebung“ mit örtlichen Bauvorschriften können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Dollern bzw. Samtgemeinde Horneburg abgegeben werden oder per E-Mail an das Büro „cappel + kranzhoff“ an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: ed.gn1685839983unalp1685839983tdats1685839983-kc@l1685839983iam1685839983. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (bis 03.07.2023) bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Breitbandausbau in der Samtgemeinde Horneburg

Die Unternehmen Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH und Glasfaser Nordwest GmbH & Co. KG , ein Joint Venture der Telekom Deutschland GmbH und der EWE AG, haben erklärt, den Breitbandausbau in allen Gemeinden innerhalb der Samtgemeinde Horneburg vorzunehmen. Hierzu wollen wir im Folgenden aus Sicht der Kommunen vor Ort informieren.

„Es ist Fluch und Segen zugleich, dass sich nunmehr zwei ausbauwillige Unternehmen gefunden haben“, fasst Samtgemeindebürgermeister Knut Willenbockel die Situation zusammen. Zum einen sollte diese Situation dazu führen, dass der Ausbau schneller als mit nur einem Unternehmen gelingt. Und genau der schnelle Glasfaserausbau ist das verfolgte Ziel der Kommunen. Zum anderen kann es aber ggf. dazu kommen, dass sich die Unternehmen gegenseitig behindern. Letzteres gilt es zu vermeiden. Ebenso, dass Straßen und Wege mehrmals aufgegraben werden. Dazu hat die Samtgemeindeverwaltung die Vertreterinnen und Vertreter der beiden Unternehmen eingeladen, um den Ausbau abzustimmen. Die beiden Unternehmen werden die Bürgerinnen und Bürger weitergehend über mögliche Informationsveranstaltungen, Einrichtung von Baubüros und Informationsschreiben zu den Baumaßnahmen informieren.

 

Hintergrund:

Vor gut zwei Jahren hat sich die Samtgemeinde Horneburg auf den Weg gemacht, bei verschiedenen Unternehmen anzufragen, welches Unternehmen für den Ausbau bereitsteht. Positiv zurückgemeldet hat sich zunächst nur das Unternehmen Deutsche Glasfaser. Mit diesem Unternehmen wurde ein Kooperationsvertrag in Abstimmung mit der Politik geschlossen. Durch den Vertrag haben die Kommunen ein Mitspracherecht insbesondere über die auszubauenden Gebietsbereiche, um so eine flächendeckende Breitbandversorgung sicherzustellen. Eine positive Meldung durch das Unternehmen Glasfaser Nordwest hat aufgrund der geltenden kartellrechtlichen Kommunikationssperre noch bis Mai 2023 auf sich warten lassen.

In der Zwischenzeit hat die Deutsche Glasfaser bereits die für das Unternehmen erforderliche Nachfragebündelung von mehr als 33 Prozent der Haushalte vorgenommen und erfolgreich abgeschlossen. Die abgeschlossenen Verträge binden die Kunden für mindestens zwei Jahre verbindlich und exklusiv an die Deutsche Glasfaser.

Die Glasfaser Nordwest betreibt eine solche Nachfragebündelung nicht, da das Unternehmen als reiner Netzbetreiber die Datenleitungen auch für andere Vertriebspartner, wie z. B. die Telekom, die EWE und die Stadtwerke Buxtehude, zur Verfügung stellt. Voraussichtlich ab Juni werden die genannten Vertriebspartner daher auch ihre Akquise starten.

Wer bereits einen Vertrag mit der Deutsche Glasfaser abgeschlossen hat oder einen solchen mit den Vertriebspartnern der Glasfaser Nordwest während der Vertriebsphase abschließt, erhält die Glasfaserleitung kostenlos direkt ins Haus. Alle anderen können später zugreifen, haben dann allerdings die Kosten für die noch erforderliche Zuleitung von der Straße bzw. vom Weg zu tragen.

 

Geplanter Neubau der Energietransportleitung (ETL) 182 Elbe Süd – Achim Bekanntmachung von Vorarbeiten zur Trassenplanung gem. § 44 Abs. 2 EnWG

Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) ist Betreiberin eines Fernleitungsnetzes
im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und verantwortlich für den bedarfsgerechten
Bau und Ausbau, den Betrieb und die Unterhaltung eines derzeit ca. 4.600 km umfassenden
Gashochdruckleitungsnetzes im norddeutschen Raum. Nach der Gasnetzzugangsverordnung
(GasNZV) müssen Fernleitungsnetzbetreiber LNG-Anlagen auf Antrag eines Anschlussnehmers
an die Fernleitungsnetze anschließen. Fehlt die benötigte Ein- oder Ausspeisekapazität im
Fernleitungsnetz, besteht unter den Voraussetzungen der §§ 39 ff. GasNZV ein Anspruch, dass
diese im Rahmen eines Kapazitätsausbaus bereitgestellt wird.

Die zukünftigen Betreiber der geplanten stationären LNG-Terminals in Brunsbüttel in
Schleswig-Holstein und Stade in Niedersachsen haben ihre Netzanschlussbegehren an GUD
gestellt, für die die benötigte Einspeisekapazität im Fernleitungsnetz der GUD nicht
vollumfänglich vorliegt. Die Bundesnetzagentur bestätigte den Bedarf des Kapazitätsausbaus
im Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030 mit dem Bescheid vom 19.03.2021 unter dem Az.
8615-NEP Gas 2020 – 2030 in der Gestalt eines Änderungsverlangens. Mit dieser Bestätigung
korrespondiert die Verpflichtung der GUD zum Bau der ETL 182 zwischen den Netzpunkten
„Elbe-Süd“ bei Stade und „Achim“ (bestehende Verdichterstation südöstlich von Bremen).

Derzeit wird ein Raumordnungsverfahren vorbereitet, um die Raumverträglichkeit des
Vorhabens behördlich prüfen zu lassen. Die Raumordnungsbehörde hat Ende August letzten
Jahres öffentliche Stellen, Verbände, Vereinigungen und sonstige Dritte hinzugezogen und den
erforderlichen Inhalt und Umfang, die Form der Verfahrensunterlagen nach § 15 Abs. 2 Satz 1
Raumordnungsgesetz (ROG), den Verfahrensablauf und den voraussichtlichen Zeitrahmen
abgeklärt. In einem Untersuchungsrahmen wurden die erforderlichen Erhebungen und zu
erarbeitenden Unterlagen behördlich festgesetzt. Nach bisheriger Untersuchung und
Auswertung kommen aktuell drei Korridoralternativen mit einer Länge zwischen 86 bis 97 km
ernsthaft in Betracht. Nach Erstellung der Unterlagen wird GUD den Antrag für das
Raumordnungsverfahren im zweiten Quartal dieses Jahres einreichen.

Die Errichtung und der Betrieb der Leitung ETL 182 setzen nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG) ein Planfeststellungsverfahren voraus. Der Bau der Leitung ETL 182 ist für die Jahre
2025 und 2026 geplant, die Inbetriebnahme soll bis Ende 2026 sichergestellt werden. Für die

Erarbeitung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren wurde bereits im September 2022
mit umweltbiologischen Kartierungen sowie im Januar 2023 mit Baugrunduntersuchungen
begonnen.

Im Rahmen der in den kommenden Monaten stattfindenden Untersuchungen und
Trassenplanungen wird der genaue Verlauf der neuen Energietransportleitung unter
Berücksichtigung aller einflussnehmenden Faktoren konkretisiert. Ein genauer Trassenverlauf
liegt derzeit noch nicht vor.

Um ein möglichst detailliertes Bild der Geländeoberfläche zu erhalten, sind zudem
umfangreiche Vermessungsarbeiten auf den möglichen Trassenkorridoren unabdingbar. Im
Wesentlichen werden die notwendigen Daten für ein digitales Geländemodell durch
luftgestützte LiDAR Messungen (= Light Detecting And Ranging = Laserscanning) erhoben.
D.h. die Untersuchungsräume werden mittels Laserscanner von einem Kleinflugzeug aus
vermessen. In bestimmten Bereichen der Untersuchungskorridore werden jedoch lückenhafte
Daten aus der LiDAR Messung erwartet, da z.B. Abschattungseffekte durch Baumkronen
auftreten können. Um auch aus Flächen mit dichter Vegetation genaue Daten für ein digitales
Oberflächenmodell zu erhalten und um z.B. die Durchmesser von markanten Einzelbäumen
aufnehmen zu können, ist eine fußläufige Vermessung auf bestimmten Flurstücken daher nicht
zu vermeiden. Ab Ende April 2023 wird die TRIGIS GeoServices GmbH aus Korbußen mit der
terrestrischen Topographieaufnahme der drei Trassenvarianten beginnen.

Die Vermessungsarbeiten werden fußläufig von einem zweiköpfigen Messtrupp mittels
Tachymeter und Prisma durchgeführt. Flurschäden oder andere Beeinträchtigungen sind in
diesem Zusammenhang nicht zu erwarten. Sollten dennoch Schäden entstehen, sind die
Verantwortlichen angewiesen, die Eigentümer und Bewirtschafter hierüber zwecks
Entschädigung durch GUD umgehend zu informieren.

Um Ihnen eine Überprüfung zu ermöglichen, ob auch Ihr Grundeigentum oder eine ihrer
Pachtflächen von den geplanten Vermessungsarbeiten im Gebiet der Samtgemeinde
Horneburg betroffen ist, betrachten Sie bitte die beigefügte Flurstücksliste.

Wir weisen der Vollständigkeit halber darauf hin, dass Eigentümer und sonstige
Nutzungsberechtigte nach § 44 Abs. 1 EnWG die Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung
und der Baudurchführung eines Vorhabens durch den Träger des Vorhabens oder von ihm
Beauftragte zu dulden haben.

Etwaige Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail an das von uns mit der Planung der ETL 182
beauftragte Ingenieurbüro ILF Beratende Ingenieure GmbH mit Sitz in Bremen:

E-Mail: ed.ei1685839983nusag1685839983@281-1685839983thcer1685839983egew1685839983

Mit freundlichen Grüßen
Gasunie Deutschland Transport Services GmbH

Bekanntmachung Vermessung Horneburg Flurstücksliste

Bekanntmachung Vermessung Horneburg

Bekanntmachung Teilnahmewettbewerb

Die Gemeinde Agathenburg  führt einen Teilnahmewettbewerb für die :

„Planungsleistung zum Neubau einer Sporthalle“

Die Bekanntmachung erfolgt über das Deutsche Ausschreibungsblatt u.a. Anbieter elektronisch.

Die Bekanntmachung auch ist hier ersichtlich: VOL_BEKANNTMACHUNG_EU_ Neubau Halle Agathenburg

gez. Vergabestelle

           

Klimaschutz Altes Land & Horneburg

Der Samtgemeinde Podcast

         

Projekt | WIMMELWERK SG Horneburg

         
   
   

Horneburg
4. Juni 2023, 2:53
 

N
Klare Nacht
13°C
1 m/s
Luftfeuchtigkeit: 58%
Wind: 1 m/s N
Böen: 1 m/s
Sonnenaufgang: 4:57
Sonnenuntergang: 21:44
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