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Sanierungsgebiet „Horneburg-West“

 

 

ein Projekt des Flecken Horneburg in Zusammenarbeit mit

 

 

 

 

 

Was ist ein Sanierungsgebiet?

 

 

Aktuelles – Der Vorgartenwettbewerb

Bewerben Sie sich mit Ihrem Vorgarten in Horneburg-West – ob Naturparadies, Schotterbeet oder Rasenfläche, bei diesem Wettbewerb sind alle Einsendungen willkommen! Die Bewerbung erfolgt in einer von zwei Kategorien.

Kategorie 1: „Der Zukunftsgarten“: Ihr Vorgarten soll klimafreundlicher werden und Sie haben schon eine genauere Vorstellung, was Sie umgestalten möchten? Dann bewerben Sie sich in dieser Kategorie!

Kategorie 2: „Der Klimagarten“: Ihr Vorgarten ist bereits klimafreundlich? Dann bewerben Sie sich in dieser Kategorie!

 

Professionelle Workshops für alle
Es erwarten die Teilnehmenden zwei professionelle, kostenfreie Abend-Workshops in Horneburg: Am 15. Mai zeigt Gärtnermeister Jonas Maiwald, wie wir dem Klimawandel in unseren Gärten begegnen und die Vorgärten für die zukünftigen Herausforderungen fit machen können. Am 05. Juni dreht sich zusammen mit Gärtnermeisterin Anette Minners alles um Standortbewertung, Gestaltung und Pflanzenwahl für den Vorgarten.

 

Preise
Die Gewinner:innen erwarten Gutscheine für die naheliegenden Raiffeisenmärkte mit Werten von bis zu 100,00 € pro Gutschein sowie kostenfreie Gartenberatungen zur klimafreundlichen Umgestaltung durch Gärtnermeister Jonas Maiwald.

 

Jury und Feedback
Die Fachjury, die alle Einsendungen bewertet, setzt sich zusammen aus Jonas Maiwald (Gärtnermeister), Elsbeth Brandes (NABU Kreisverband Stade e.V.), einem Mitglied der BUND Kreisgruppe Stade und Jana Stüven (Quartiersmanagement Horneburg-West). Alle Einsendungen profitieren von einem schriftlichen Feedback der Jury zu Ihren Vorgärten mit Blick auf Klimafreundlichkeit und -anpassung.

 

Und so sind Sie dabei!
Die Teilnahme beim Wettbewerb erfolgt in zwei Schritten.

  1. Schicken Sie bis zum 05.2024 das ausgefüllte Anmeldeformular postalisch oder per E-Mail an das Quartiersmanagement (ed.gr1714203978ubenr1714203978oh@ne1714203978veuts1714203978.anaj1714203978 | Flecken Horneburg, z.H. Jana Stüven, Lange Straße 47 / 49, 21640 Horneburg).
  2. Nach dieser ersten Anmeldung haben Sie bis zum 08.2024 Zeit, um Ihre Einsendung zu erstellen (Fotos, Texte) und an das Quartiersmanagement zu senden (ed.gr1714203978ubenr1714203978oh@ne1714203978veuts1714203978.anaj1714203978 | Flecken Horneburg, z.H. Jana Stüven, Lange Straße 47 / 49, 21640 Horneburg). Alle Informationen zu den Kriterien, die Ihre Einsendungen erfüllen müssen, erhalten Sie nach Anmeldung zum Wettbewerb postalisch.

Am 19.08.2024 werden die Gewinner:innen des Wettbewerbs bekanntgegeben und zusammen mit allen anderen Teilnehmenden zur offiziellen Preisverleihung eingeladen.

Materialien zum Herunterladen:
Infoborschüre zum Vorgartenwettbewerb
Anmeldeformular
Teilnahmebedingungen

Aktuelles – Infoveranstaltung zum Gründach- und Solarkataster im Landkreis Stade

Termin: 31. Mai 2024 – 18:30 Uhr – Dorfgemeinschaftshaus Steinkirchen

Ein Energieberater der Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert in einem Vortrag rund ums Thema Photovoltaik und gibt dabei auch einen kurzen Einblick in die Themen Wärmepumpe, Balkonkraftwerk und E-Mobilität. Zusätzlich wird das neue Solar- und Gründachkataster des Landkreises Stade von Maraike Hummelt, Leitstelle Klima des Landkreises Stade, vorgestellt.

Kostenfrei, Dauer der Veranstaltung ca. 1,5 Stunden.

Anmeldung über: https://klimawerkstatt-stade.de/photovoltaik-chancen-und-moeglichkeiten-fuer-hauseigentuemer-im-landkreis-stade

 

Mit dem Quartier „Horneburg-West“ beabsichtigt der Flecken Horneburg den steigenden Anforderungen des Klimawandels gerecht zu werden und einen wichtigen Beitrag zu den Zielen des Klimaschutzkonzeptes „Altes Land und Horneburg“ sowie den übergeordneten Klimaschutzzielen von Bund und Land zu leisten.

Im Jahr 2021 wurde hierzu die Erstellung eines Integrierten Energetischen Quartierskonzepts (IEQK) für das Gebiet beauftragt. Das Konzept wurde durch das Büro Plan zwei und die KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur erstellt. Begleitet wurde die Erstellung des Konzeptes von einer politisch besetzen Lenkungsrunde, die sich in fünf Sitzungen mit den einzelnen Zwischenergebnissen beschäftigte. Das Integrierte Energetische Quartierskonzept beinhaltet zielführende Maßnahmen zur Umgestaltung energetischer, funktionaler und gestalterischer Defizite im Sanierungsgebiet. Hierzu gehören beispielsweise der barrierefreie Ausbau der Gehwege, die Stärkung des Radverkehrs in den Wohnstraßen oder die Förderung von Elektromobilität. Zudem wurde der Gebäudebestand des Quartiers betrachtet: Der Großteil der Gebäude im Quartier „Horneburg-West“ stammt aus den 1950er bis 1960er Jahren und zeigt erhebliche Einsparpotenziale bzgl. Energie und Treibhausgasemissionen.

In der Fleckenratssitzung am 12. Juli 2022 wurden die Ergebnisse des Integrierten Energetischen Quartierskonzepts vorgestellt und zeitgleich beschlossen. Die Ausweisung des Sanierungsgebietes „Horneburg-West“ ist ebenfalls vom Rat des Flecken Hornburgs beschlossen worden – seit dem 19. Januar 2023 hat die Sanierungssatzung Rechtskraft erlangt. Diese können Sie bei Interesse einsehen: Sanierungssatzung

Durch die Festlegung des Quartiers „Horneburg-West“ als Sanierungsgebiet ergeben sich erhebliche Vorteile für die Gebäudeeigentümer:innen, wenn sie sich für eine energetische Sanierung ihrer Immobilie entscheiden. Sie tragen so nicht nur zu einer positiven und besonders nachhaltigen Entwicklung in Horneburg bei und reduzieren den Energieverbrauch Ihres Gebäudes, sondern können die Maßnahmen zudem erhöht steuerlich absetzen. Ob Ihr Gebäude innerhalb des Sanierungsgebiets liegt, sehen Sie auf dieser Karte.

Einen ersten Überblick können Sie sich zudem über unsere Infobroschüre oder den Kurzflyer verschaffen.

 

 

Vorteile für Eigentümer:innen im Sanierungsgebiet „Horneburg-West“

Modernisierungen erhöht steuerlich geltend machen

 

Es besteht für Eigentümer:innen von Gebäuden innerhalb des definierten Sanierungsgebietes „Horneburg-West“ die Möglichkeit, energetische Modernisierungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen erhöht steuerlich abzusetzen (Abschreibung gem. §§ 7h und 10f Einkommenssteuergesetz (EStG)). Hierzu können zum Beispiel Dämmmaßnahmen oder der Austausch der Heizungsanlage gegen nachhaltigere Technik zählen. Die Anbringung einer Wallbox zum Laden eines Elektrofahrzeugs gilt jedoch nicht als Modernisierungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahme. Hier bietet der Flecken Horneburg teils jedoch andere Formen der finanziellen Unterstützung (siehe unten: Weiterführende Links).

Maßgeblich für die Möglichkeit einer erhöhten steuerlichen Absetzung ist die Schließung einer Vereinbarung mit dem Flecken Horneburg – mit den dazugehörigen Baumaßnahmen darf vor Unterzeichnung der Vereinbarung nicht begonnen werden. Bereits umgesetzte Maßnahmen ohne Vereinbarung lassen sich entsprechend nicht erhöht steuerlich absetzen.

 

Wie funktioniert das?

Im Folgenden finden Sie alle Informationen rund um die erhöhte steuerliche Absetzung:

  1. Was muss ich tun, um eine Steuerbescheinigung für die erhöhte Absetzung zu erhalten? Ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Bescheinigungsbeantragung
  2. So funktioniert die erhöhte Absetzung – eine Beispielrechnung

Zusätzliche Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen) (BEG (EM))

Das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ soll Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor stärken. Unabhängig von der Lage im oder außerhalb eines Sanierungsgebietes, können bei der energetischen Sanierung hier weitere Fördermittel eingeholt werden. Diese stehen etwa für die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen, den Austausch von Fenstern, den Wechsel der Heizungsanlage oder die Optimierung der bestehenden Heizungsanlage zur Verfügung. Die Fördermittel der BEG lassen sich mit der erhöhten Abschreibung kombinieren – die bezuschusste Summe wird einfach von den Gesamtkosten, die als Grundlage für die steuerliche Abschreibung gelten, abgezogen.

Mit der BEG-Richtlinien-Novelle zum 01. Januar 2024 wurden die Zuständigkeiten und damit die Ansprechpartner bei der Beantragung neu aufgeteilt – wo vorher nur das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig war, ist nun auch die KfW mit im Boot. Alle Maßnahmen rund um die Sanierung der Gebäudehülle verbleiben bei dem BAFA und werden dort beantragt – die Förderungen für einen Heizungstausch hingegen liegen jetzt bei der KfW. Die neuen Förderbedingungen der KfW ermöglichen dabei eine Förderung von 30-70 % bei dem frühzeitigen Umstieg auf eine nachhaltige Heizung. Die Beantragung im Portal der KfW ist voraussichtlich ab dem 27.02.2024 für Privatpersonen, die Ihre Gebäude selbst bewohnen, nutzbar. Für Vorhaben, die bis zum 31.08.2024 bereits umgesetzt werden sollen, kann übergangsweise eine Beantragung der Förderung auch im Nachhinein erfolgen (bis zum 30.11.2024).

 

Wie kann ich Fördermittel über die BEG beantragen?

Alle Informationen zu Fördermöglichkeiten bei der Sanierung erhalten sie über die Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Alle Informationen rund um Förderungen im Rahmen eines Heizungstauschs finden Sie auf der Website der KfW. Anbei haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

  1. Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über den Weg von der Angebotseinholung bis zum Erhalt der Fördermittel. Der Schritt-für-Schritt-Leitfaden stellt eine vereinfachte Fassung dar – ziehen Sie bei Unklarheiten zusätzlich die weiterhin aufgeführten Informationen heran
  2. Alle Informationen zum Heizungstausch, inkl. eines Leitfadens zur zukünftigen Antragsstellung und den aktuell geltenden Übergangsregeln, finden Sie auf der Website der KfW.
  3. Sie suchen eine:n Energieeffizienz-Expert:in? Hier erfahren Sie mehr: Energie-Effizienz-Experten (EEE)

Weitere Informationen erhalten Sie zudem über das FAQ des BAFA und im FAQ des BMWK.

 

 

Quartiersmanagement – Ihre Ansprechpartnerin

Das Quartiersmanagement übernimmt seit dem 15. Oktober 2023 Frau Jana Stüven. Sie ist erreichbar per E-Mail unter ed.gr1714203978ubenr1714203978oh@ne1714203978veuts1714203978.anaj1714203978 oder telefonisch unter der 04163 8079-45 (zunächst Mo. und Mi. 9-11 Uhr, Do. 14-16 Uhr).

 

 

 

Weiterführende Links

Der gemeinnützige Verein „Klimawerkstatt im Landkreis Stade“ versteht sich als Koordinator und Impulsgeber zu Klimaschutz relevanten Themen. Für Eigentümer:innen von Wohngebäuden bietet er Vor-Ort-Beratungen rund um die Themen Energieeffizienz, Gebäudehülle und Heizung an. Diese sind für Sie als Bewohner:in der Klimaschutzregion Altes Land und Horneburg kostenfrei.

Die Verbraucherzentrale für Energieberatung bietet kostenlose telefonische Beratungen rund um die Themen Energie sparen im Haushalt, Ursachen hoher Strom- und Heizkosten, Einsatz regenerativer Energien, Heizungs- und Regelungstechnik, Wärmedämmung und Fördermittel an. Zusätzlich können auch Heizungs- oder Gebäudechecks vor Ort vereinbart werden – die Kosten liegen hier bei maximal 30,00 €.

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bietet neben verschiedenen Beratungsangeboten auch umfangreiche Infomaterialien zu Themen der energetischen Sanierung und zu Förderprogrammen.

Die Initiative „Zukunft Zuhause – Nachhaltig sanieren“ der Deutschen Bundesstiftung Umwelt bietet einen Fördermittel-Check für Eigentümer:innen sowie umfangreiche Informationen rund um Themen der energetischen Sanierung.

Der Flecken Horneburg unterstützt Eigentümer:innen bei verschiedenen nachhaltigen Projekten, wie der Anschaffung einer Photovoltaikanlage, einer Wallbox oder der Anpflanzung eines heimischen Obstbaums. Mehr erfahren Sie auf der Website des Flecken Horneburgs.

 

 

Gefördert durch:

 

           

Klimaschutz Altes Land & Horneburg

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Projekt | WIMMELWERK SG Horneburg