ein Projekt des Flecken Horneburg in Zusammenarbeit mit
Allgemeines:
Mit dem Quartier „Horneburg-West“ beabsichtigt der Flecken Horneburg den steigenden Anforderungen des Klimawandels gerecht zu werden und einen wichtigen Beitrag zu den Zielen des Klimaschutzkonzeptes „Altes Land und Horneburg“ sowie den übergeordneten Klimaschutzzielen von Bund und Land zu leisten.
Im Jahr 2021 wurde die Erstellung des Integrierten Energetischen Quartierskonzepts für das Gebiet beauftragt. Das Konzept wurde durch das Büro Plan zwei und die KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur erstellt. Der Großteil der Gebäude im Quartier „Horneburg-West“ stammt aus den 1950er bis 1960er Jahren. Die Ausarbeitung des Integrierten Energetischen Quartierskonzeptes für das Gebiet hat ergeben, dass erhebliche Einsparpotentiale vorliegen.
In der Fleckenratssitzung am 12.07.22 wurden die Ergebnisse des Integrierten Energetischen Quartierskonzepts vorgestellt und zeitgleich beschlossen. Begleitet wurde die Erstellung des Konzeptes von einer politisch besetzen Lenkungsrunde, die sich in fünf Sitzungen mit den einzelnen Zwischenergebnissen beschäftigt hat.
Das Konzept beinhaltet zielführende Maßnahmen zur Umgestaltung energetischer, funktionaler und gestalterischer Defizite. Wie beispielsweise den barrierefreien Ausbau der Gehwege im Sanierungsgebiet, die Stärkung des Radverkehrs in den Wohnstraßen oder die Einrichtung einer Mobilitätsstation. Die Ausweisung des Sanierungsgebietes „Horneburg-West“ ist vom Rat des Flecken Hornburgs beschlossen worden, seit dem 19. Januar 2023 hat die Sanierungssatzung Rechtskraft erlangt.
Sollten Sie als EigentümerIn Ihr Gebäude energetisch sanieren, tragen Sie einen wichtigen Teil zu einer positiven und besonders nachhaltigen Entwicklung in Horneburg bei und reduzieren den Energieverbrauch Ihres Gebäudes.
Möglichkeiten für EigentümerInnen:
- Modernisierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen:
Es besteht für EigentümerInnen von Gebäuden innerhalb des definierten Sanierungsgebietes, die Möglichkeit energetische Modernisierungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen erhöht steuerlich abzusetzen, Abschreibung gem. §§ 7h und 10f Einkommenssteuergesetz (EStG).
Maßgeblich hierfür ist die Schließung einer Vereinbarung mit dem Flecken Horneburg. Mit den Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten darf vor Unterzeichnung der noch abzuschließenden Vereinbarung nicht begonnen werden.
- Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ nutzen:
Mit diesem Förderprogramm sollen Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor noch stärker unterstützt werden. Das BEG bündelt dabei die bislang bestehenden Förderprogramme, sodass jetzt lediglich ein Antrag notwendig ist, um sämtliche Förderangebote zu nutzen.
Für weitere Infos: BAFA – Förderprogramm im Überblick
Die Förderangebote der BEG können zusätzlich zur erhöhten steuerlichen Abschreibung gem. §§ 7h und 10f Einkommenssteuergesetz (EStG) in Anspruch genommen werden.
Hier verschaffen Sie sich einen Überblick über Energieberatungsangebote Energieeinsparpotenziale in Ihrem Zuhause oder Ihrem Unternehmen:
weitere Informationen zum Sanierungsgebiet „Horneburg-West“
- Sanierungssatzung
- Infoflyer
- Präsentationsunterlagen zum Infoabend 21.04.2023 Quartiersmanagement Horneburg-West
Ansprechpartnerin:
Frau Jacqueline Gerken.
Sprechzeiten nach Vereinbarung im Rathaus.
E-Mail: ed.gr1685837230ubenr1685837230oh@ne1685837230kreg.1685837230j1685837230
Telefon: 0151 10598860