ein Projekt des Flecken Horneburg in Zusammenarbeit mit
Was ist ein Sanierungsgebiet?
Mit dem Quartier „Horneburg-West“ beabsichtigt der Flecken Horneburg den steigenden Anforderungen des Klimawandels gerecht zu werden und einen wichtigen Beitrag zu den Zielen des Klimaschutzkonzeptes „Altes Land und Horneburg“ sowie den übergeordneten Klimaschutzzielen von Bund und Land zu leisten.
Im Jahr 2021 wurde hierzu die Erstellung eines Integrierten Energetischen Quartierskonzepts (IEQK) für das Gebiet beauftragt. Das Konzept wurde durch das Büro Plan zwei und die KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur erstellt. Begleitet wurde die Erstellung des Konzeptes von einer politisch besetzen Lenkungsrunde, die sich in fünf Sitzungen mit den einzelnen Zwischenergebnissen beschäftigte. Das Integrierte Energetische Quartierskonzept beinhaltet zielführende Maßnahmen zur Umgestaltung energetischer, funktionaler und gestalterischer Defizite im Sanierungsgebiet. Hierzu gehören beispielsweise der barrierefreie Ausbau der Gehwege, die Stärkung des Radverkehrs in den Wohnstraßen oder die Förderung von Elektromobilität. Zudem wurde der Gebäudebestand des Quartiers betrachtet: Der Großteil der Gebäude im Quartier „Horneburg-West“ stammt aus den 1950er bis 1960er Jahren und zeigt erhebliche Einsparpotenziale bzgl. Energie und Treibhausgasemissionen.
In der Fleckenratssitzung am 12. Juli 2022 wurden die Ergebnisse des Integrierten Energetischen Quartierskonzepts vorgestellt und zeitgleich beschlossen. Die Ausweisung des Sanierungsgebietes „Horneburg-West“ ist ebenfalls vom Rat des Flecken Hornburgs beschlossen worden – seit dem 19. Januar 2023 hat die Sanierungssatzung Rechtskraft erlangt. Diese können Sie bei Interesse einsehen: Sanierungssatzung
Durch die Festlegung des Quartiers „Horneburg-West“ als Sanierungsgebiet ergeben sich erhebliche Vorteile für die Gebäudeeigentümer:innen, wenn sie sich für eine energetische Sanierung ihrer Immobilie entscheiden. Sie tragen so nicht nur zu einer positiven und besonders nachhaltigen Entwicklung in Horneburg bei und reduzieren den Energieverbrauch Ihres Gebäudes, sondern können die Maßnahmen zudem erhöht steuerlich absetzen. Ob Ihr Gebäude innerhalb des Sanierungsgebiets liegt, sehen Sie auf dieser Karte.
Einen ersten Überblick können Sie sich zudem über unsere Infobroschüre oder den Kurzflyer verschaffen.
Vorteile für Eigentümer:innen im Sanierungsgebiet „Horneburg-West“
Modernisierungen erhöht steuerlich geltend machen
Es besteht für Eigentümer:innen von Gebäuden innerhalb des definierten Sanierungsgebietes „Horneburg-West“ die Möglichkeit, energetische Modernisierungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen erhöht steuerlich abzusetzen (Abschreibung gem. §§ 7h und 10f Einkommenssteuergesetz (EStG)). Hierzu können zum Beispiel Dämmmaßnahmen oder der Austausch der Heizungsanlage gegen nachhaltigere Technik zählen. Die Anbringung einer Wallbox zum Laden eines Elektrofahrzeugs gilt jedoch nicht als Modernisierungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahme. Hier bietet der Flecken Horneburg teils jedoch andere Formen der finanziellen Unterstützung (siehe unten: Weiterführende Links).
Maßgeblich für die Möglichkeit einer erhöhten steuerlichen Absetzung ist die Schließung einer Vereinbarung mit dem Flecken Horneburg – mit den dazugehörigen Baumaßnahmen darf vor Unterzeichnung der Vereinbarung nicht begonnen werden. Bereits umgesetzte Maßnahmen ohne Vereinbarung lassen sich entsprechend nicht erhöht steuerlich absetzen.
Wie funktioniert das?
Im Folgenden finden Sie alle Informationen rund um die erhöhte steuerliche Absetzung:
- Was muss ich tun, um eine Steuerbescheinigung für die erhöhte Absetzung zu erhalten? Ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Bescheinigungsbeantragung
- So funktioniert die erhöhte Absetzung – eine Beispielrechnung
Zusätzliche Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen) (BEG (EM))
Das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ soll Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor stärken. Unabhängig von der Lage im oder außerhalb eines Sanierungsgebietes, können bei der energetischen Sanierung hier weitere Fördermittel eingeholt werden. Diese stehen etwa für die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen, den Austausch von Fenstern, den Wechsel der Heizungsanlage oder die Optimierung der bestehenden Heizungsanlage zur Verfügung. Die Fördermittel der BEG lassen sich mit der erhöhten Abschreibung kombinieren – die bezuschusste Summe wird einfach von den Gesamtkosten, die als Grundlage für die steuerliche Abschreibung gelten, abgezogen.
Wie kann ich Fördermittel über die BEG beantragen?
Alle Informationen erhalten sie über die Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Anbei haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
- Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über den Weg von der Angebotseinholung bis zum Erhalt der Fördermittel. Der Schritt-für-Schritt-Leitfaden stellt eine vereinfachte Fassung dar – ziehen Sie bei Unklarheiten zusätzlich die weiterhin aufgeführten Informationen heran
- Förderübersicht: Einzelmaßnahmen
- Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen (gültig ab 20.06.2023)
- Allgemeines Merkblatt zur Antragsstellung (August 2023)
- Sie suchen eine:n Energieeffizienz-Expert:in? Hier erfahren Sie mehr: Energie-Effizienz-Experten (EEE)
Weitere Informationen erhalten Sie zudem über das FAQ des BAFA und über die Informationen für Antragstellende des BAFA. Achtung, wie auch bei der erhöhten steuerlichen Abschreibung gilt: Der Antrag auf Fördermittel muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden (auch eine Auftragsvergabe zählt als Baubeginn).
Quartiersmanagement – Ihre Ansprechpartnerin
Das Quartiersmanagement übernimmt seit dem 15. Oktober 2023 Frau Jana Stüven. Sie ist erreichbar per E-Mail unter ed.gr1701610703ubenr1701610703oh@ne1701610703veuts1701610703.anaj1701610703 oder telefonisch unter der 04163 8079-45 (zunächst Mo. und Mi. 9-11 Uhr, Do. 14-16 Uhr).
Weiterführende Links
Die Verbraucherzentrale für Energieberatung bietet kostenlose telefonische Beratungen rund um die Themen Energie sparen im Haushalt, Ursachen hoher Strom- und Heizkosten, Einsatz regenerativer Energien, Heizungs- und Regelungstechnik, Wärmedämmung und Fördermittel an. Zusätzlich können auch Heizungs- oder Gebäudechecks vor Ort vereinbart werden – die Kosten liegen hier bei maximal 30,00 €.
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bietet neben verschiedenen Beratungsangeboten auch umfangreiche Infomaterialien zu Themen der energetischen Sanierung und zu Förderprogrammen.
Die Initiative „Zukunft Zuhause – Nachhaltig sanieren“ der Deutschen Bundesstiftung Umwelt bietet einen Fördermittel-Check für Eigentümer:innen sowie umfangreiche Informationen rund um Themen der energetischen Sanierung.
Der Flecken Horneburg unterstützt Eigentümer:innen bei verschiedenen nachhaltigen Projekten, wie der Anschaffung einer Photovoltaikanlage, einer Wallbox oder der Anpflanzung eines heimischen Obstbaums. Mehr erfahren Sie auf der Website des Flecken Horneburgs.