Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 20
„Waldweg und Umgebung“ mit örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Dollern
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Dollern in seiner Sitzung am 24.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 20 „Waldweg und Umgebung“ beschlossen. Der Rat der Gemeinde Dollern hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Waldweg und Umgebung“ mit örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Entwurfsbegründung öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Waldweg und Umgebung“ mit örtlichen Bauvorschriften liegt mit Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 01. Juni 2023 bis zum 03. Juli 2023 (einschließlich)
während der Dienststunden bei der Samtgemeinde Horneburg, Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“, Lange Straße 47/49, 21640 Horneburg, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Entwurfsunterlagen können ab dem 01.06.2023 auf der Internetseite der Samtgemeinde Horneburg www.horneburg.de unter der Rubrik Rathaus und Service/Aktuelles und Bekanntmachungen heruntergeladen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.
Allgemeine Ziele und Zwecke
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und Nutzungskonflikten
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Waldweg und Umgebung“ mit örtlichen Bauvorschriften können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Dollern bzw. Samtgemeinde Horneburg abgegeben werden oder per E-Mail an das Büro „cappel + kranzhoff“ an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: ed.gn1685843835unalp1685843835tdats1685843835-kc@l1685843835iam1685843835. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (bis 03.07.2023) bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.