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Freibad

Feibad-20160604-0012

Freibad Horneburg
Bürgermeister-Löhden-Straße 22

21640 Horneburg
Tel.: 0151 74495944

 

  1. Der Badbetrieb des Freibades Horneburg startet am 09.05.2024 und endet am 14.09.2024
  2. Die Öffnungszeiten sind folgendermaßen festgelegt:
Montag 06:00-08:30 Uhr
13:00-19:30 Uhr
Dienstag bis Freitag 06:00-08:30 Uhr
11:00-19:30 Uhr
In den Ferien 06:00 – 19:30 Uhr
Wochenende / Feiertage 09:00-18:30 Uhr

Es gelten die Bestimmungen der aktuellen Haus- und Badeordnung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Freibad-Personal.

Händedesinfektion steht auch weiterhin bei Bedarf zur Verfügung.

Kinder ab 9 Jahren, die im Besitz des Jugendschwimmabzeichens in Bronze sind, dürfen das Bad ohne Begleitung Erwachsener besuchen.

 

Saisonkartenvorverkauf

Im Rahmen des Vorverkaufs erhalten Sie eine um
10 % reduzierte Saisonkarte.

VVK Zeiten:
03.05.                  14-18 Uhr
09.05 – 12.05.      während der Öffnungszeiten

jeweils im Freibad.

Saisonkarten Preise

Saisonkarten Preis pro Karte
Ermäßigter Tarif 53,00€
Ermäßigter Tarif VVK 48,00€
Normaltarif 107,00€
Normaltarif VVK 97,00€
Alleinerziehende 120,00€
Alleinerziehende VVK 108,00€
Familientarif¹ 160,00€
Familientarif VVK 144,00€

Eintrittspreise

Einzelkarten Preis pro Karte
Jugendliche/Studenten/Schwerbehinderte 2,10 €
Erwachsene 4,50 €
Familien¹ 9,00 €
Zehnerkarte Kinder 17,00 €
Zehnerkarte Erwachsene 38,00 €

 

Sonstige Entgelte

Entschädigung für den Verlust eines Garderobenschlüssels                                                      5,50 €

 

Kontakt im Rathaus:

Samtgemeinde Horneburg
Lange Straße 47 / 49
21640 Horneburg
Telefon: 04163 8079-51

E-Mail: ed.gr1714195540ubenr1714195540oh@of1714195540ni1714195540

 

Freibad Satzung
Förderverein
Mitgliedsantrag für den Förderverein

Bildergalerie:

¹ Der Familientarif gilt für Kleinfamilien, hierbei handelt es sich in der Regel um Eltern mit Kindern. Eingeschlossen sind Alleinerziehende mit Kindern und so genannte „Regenbogen“-Eltern mit Kindern. Bei den Kindern kann es sich auch um Stiefkinder und Adoptivkinder handeln. NEU ist, dass ab diesem Jahr Familienkarten neben der Kernfamilie auch von max. einer Betreuungsperson (Großeltern etc.) und den Kindern unter 18 Jahren genutzt werden können.

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