Freibad Horneburg
Bürgermeister-Löhden-Straße 22
21640 Horneburg
Tel.: 0151 74495944
- Der Badbetrieb des Freibades Horneburg startet am 09.05.2024 und endet am 14.09.2024
- Die Öffnungszeiten sind folgendermaßen festgelegt:
Montag | 06:00-08:30 Uhr 13:00-19:30 Uhr |
Dienstag bis Freitag | 06:00-08:30 Uhr 11:00-19:30 Uhr In den Ferien 06:00 – 19:30 Uhr |
Wochenende / Feiertage | 09:00-18:30 Uhr |
Es gelten die Bestimmungen der aktuellen Haus- und Badeordnung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Freibad-Personal.
Händedesinfektion steht auch weiterhin bei Bedarf zur Verfügung.
Kinder ab 9 Jahren, die im Besitz des Jugendschwimmabzeichens in Bronze sind, dürfen das Bad ohne Begleitung Erwachsener besuchen.
Saisonkartenvorverkauf
Im Rahmen des Vorverkaufs erhalten Sie eine um
10 % reduzierte Saisonkarte.
VVK Zeiten:
03.05. 14-18 Uhr
09.05 – 12.05. während der Öffnungszeiten
jeweils im Freibad.
Saisonkarten Preise
Saisonkarten | Preis pro Karte |
Ermäßigter Tarif | 53,00€ |
Ermäßigter Tarif VVK | 48,00€ |
Normaltarif | 107,00€ |
Normaltarif VVK | 97,00€ |
Alleinerziehende | 120,00€ |
Alleinerziehende VVK | 108,00€ |
Familientarif¹ | 160,00€ |
Familientarif VVK | 144,00€ |
Eintrittspreise
Einzelkarten | Preis pro Karte |
Jugendliche/Studenten/Schwerbehinderte | 2,10 € |
Erwachsene | 4,50 € |
Familien¹ | 9,00 € |
Zehnerkarte Kinder | 17,00 € |
Zehnerkarte Erwachsene | 38,00 € |
Sonstige Entgelte
Entschädigung für den Verlust eines Garderobenschlüssels 5,50 €
Kontakt im Rathaus:
Samtgemeinde Horneburg
Lange Straße 47 / 49
21640 Horneburg
Telefon: 04163 8079-51
E-Mail: ed.gr1714195540ubenr1714195540oh@of1714195540ni1714195540
Freibad Satzung
Förderverein
Mitgliedsantrag für den Förderverein
Bildergalerie:
¹ Der Familientarif gilt für Kleinfamilien, hierbei handelt es sich in der Regel um Eltern mit Kindern. Eingeschlossen sind Alleinerziehende mit Kindern und so genannte „Regenbogen“-Eltern mit Kindern. Bei den Kindern kann es sich auch um Stiefkinder und Adoptivkinder handeln. NEU ist, dass ab diesem Jahr Familienkarten neben der Kernfamilie auch von max. einer Betreuungsperson (Großeltern etc.) und den Kindern unter 18 Jahren genutzt werden können.