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Infos zur Grundsteuerreform

 

Im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Grundstückseigentümer:innen eine Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben. Hintergrund ist die Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 umgesetzt wird.

Die Erklärung muss grundsätzlich online über „Mein ELSTER“ abgegeben werden. In Ausnahmefällen kann ein Papiervordruck beim Finanzamt angefordert werden.

Informationen zum allgemeinen Verfahren erhalten Sie unter www.lstn.niedersachsen.de

Über www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de können Sie die Fläche und den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks abrufen.

Außerdem erhalten in den kommenden Wochen alle Grundstückseigentümer:innen ein Informationsschreiben vom Land mit näheren Informationen.

           

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