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Städtebausanierung

 

 

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Städtebausanierung „Ortsmitte Horneburg“  

 

Seit Anfang der 70er Jahre stellen Bund und Länder in den Programmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für lnvestitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden bereit. Grundlagen und Regelungen für die Durchführung der Städtebauförderung finden sich im Grundgesetz, dem Baugesetzbuch und entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern.
Aufgrund des in vielen Kommunen zu beobachtenden Funktionsverlustes der „zentralen Versorgungsbereiche“ in Verbindung mit gewerblichen Leerständen wurde 2008 die Programmkomponente „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ als Teil der Städtebauförderungsprogramme eingeführt.
Sie soll zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser „zentralen Versorgungsbereiche“ als Standort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben dienen.

Der Flecken Horneburg wurde am 24.05.2012 in das Städtebauförderprogramm Programmkomponente „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen und erhielt einen Förderrahmen wird von insgesamt 3,9 Mio. Euro für Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Raum und die Förderung privater Modernisierungsvorhaben. Das Sanierungsgebiet wurde am 28.12.2012 förmlich festgelegt.

Die vorrangig verfolgten Ziele werden im Rahmenplan folgendermaßen beschrieben:

  1. Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches
  2. Weiterentwicklung des Ortskerns als lebendige Mitte
  3. Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen
  4. Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Jahr 2015 wurde das Fördergebiet auf die Größe des Sanierungsgebietes erweitert und der Bruttoförderrahmen auf 4,6 Mio. Euro erhöht.

Private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden oder an fehl- oder mindergenutzten Geschäftsräumen können nach Maßgabe der Städtebauförderrichtlinie gefördert werden, wobei eine Kostenerstattung der förderfähigen Kosten in Form eines Zuschusses erfolgt.

Auf dieser Seite finden Sie lnformationen zum Sanierungsvorhaben, Antragsformulare für private Modernisierungsvorhaben, Antragsformulare für sanierungsrechtliche Genehmigungen, sowie die Ansprechpartner, die lhnen gerne mit weiteren Auskünften zur Verfügung stehen.

Sprechzeiten nach Vereinbarung im Rathaus der Samtgemeinde Horneburg

Herr Courtault, Fachbereichsleiter Bauen und Umwelt ed.gr1710825218ubenr1710825218oh@tl1710825218uatru1710825218oc1710825218 04163 8079-40
Frau Kiefaber, Fachbereich Bauen und Umwelt ed.gr1710825218ubenr1710825218oh@re1710825218bafei1710825218k1710825218 04163 8079-48

 

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