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Die Qualität der Altkleider bestimmt die weitere Nutzung

Die Qualität der Altkleider bestimmt die weitere Nutzung

Landkreis Stade. Zum Jahreswechsel wurde in vielen Medien über die neue EU-Regelung zum Verbleib von nicht mehr gebrauchten Textilien berichtet. Im besten Fall sollen gemäß der sogenannten Abfallrahmenrichtlinie gar keine Textilien mehr in die Restabfalltonnen wandern. Sie sollen wiederverwendet oder recycelt werden.

Bei der Abfallberatung des Landkreises Stade gehen dazu viele Fragen ein – insbesondere, wenn es um dreckige und zerschlissene Kleidung oder Textilreste geht. Licht ins Dunkel bringen nun der Verband Kommunaler Entsorgungsunternehmen (VKU) zusammen mit dem deutschen Dachverband der gemeinnützigen Altkleidersammler „FAIRWertung“. Sie vertreten die Interessen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf der einen Seite und die der Textilsammler auf der anderen Seite. Ihre deutschlandweite Empfehlung ist: „Stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien sollen auch weiterhin über die Restabfalltonne entsorgt werden.“ Dieser Position folgt auch der Landkreis Stade im Rahmen seiner Abfallberatungstätigkeit. Unbrauchbare Textilien gehen in diesem Fall in die thermische Verwertung. Somit können eine gute Qualität der Altkleider in den Sammelcontainern und die anschließende Weiterverwendung gewährleistet werden.

Ähnlich wird bereits bei der Getrenntsammelpflicht im Bereich Altglas verfahren. Hier sind ebenfalls Glasabfälle wie Flachglas oder Trinkgläser ausgeschlossen.

Im Kreisgebiet stehen den Bürgerinnen und Bürgern rund 340 Altkleidercontainer zur Verfügung. Dieses flächendeckende Sammelnetz wird von gut 20 gemeinnützigen und gewerblichen Sammlern angeboten. Die gesammelte Ware wird entweder durch sie selbst oder über Beauftragte sortiert und einer weiteren Verwendung zugeführt – darunter sind auch zahlreiche Second-Hand-Angebote wie die Kleiderkammern. Wichtig ist, dass keine Altkleidersäcke vor oder neben die Container gelegt werden, auch wenn diese einmal voll sein sollten. Das wäre dann eine illegale Abfallablagerung, die zur Verschmutzung der Containerstandorte führt und im schlimmsten Fall weitere (Abfall-) Ablagerungen verursachen würde.

Bevor man sich jedoch auf den Weg zum nächsten Depotcontainer macht, sollten noch gut erhaltene Kleidungsstücke weitergegeben werden. Dafür können Kleiderkammern, Second-Hand-Shops, Online-Kleinanzeigen-Portale, Gebrauchtwarenhäuser, Tauchbörsen und-zirkel, Flohmärkte, An- und Verkaufsrubriken in Zeitungen, Chatgruppen und bei Social-Media-Portale genutzt werden. Die Weiternutzung von Kleidung spart Ressourcen, Geld und setzt ein Zeichen gegen die Wegwerfmentalität und Fast Fashion.

Hintergrund:

Die sogenannte Getrenntsammelpflicht für Textilien gilt entsprechend der Abfallrahmenrichtlinie in Deutschland seit dem 1.1.2025. Demnach ist der Landkreis Stade als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dafür verantwortlich, dass Textilien in seinem Kreisgebiet getrennt gesammelt werden. Das muss er aber nicht selbst durchführen, zumal es ein etabliertes Sammelnetz mit Depotcontainer gibt. Auf den Abfallwirtschaftszentren in Stade und Buxtehude sowie dem Wertstoffhof Oldendorf stehen den Bürgerinnen und Bürgern außerdem Container für Textilien zur Verfügung.

Die Vergangenheit hat jüngst durch die Insolvenz einer großen Textilverwertungsgesellschaft gezeigt, dass die bestehenden Recyclingkapazitäten ausgelastet sind, insbesondere durch Fast Fashion. Die internationale Nachfrage nach Altkleidern ist zudem durch den Wegfall einiger Abnahmeländer gesunken. Auch die Nachfrage nach Dämmstoffen oder Putzlappen ist gesättigt.

Perspektivisch müssen weitere geeignete Recyclingverfahren entwickelt und ausreichend Kapazitäten aufgebaut werden. Die EU-Kommission hat die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zum Aufbau einer textilen Kreislaufwirtschaft erkannt. So umfasst die Textilstrategie der Kommission mehr als 28 Maßnahmen und Initiativen. Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung soll den Ausbau der getrennten Erfassung von Textilabfällen sowie eine hochwertige Sortierung und Verwertung unterstützen.

Weitere Informationen und Tipps gibt es auf der Internetseite der Abfallwirtschaft des Landkreises Stade sowie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes.

Kostenfreie Veranstaltungsreihe „Pflegeleicht“ im Januar

Landkreis Stade. Sprechen Sie dementisch? Wie sieht eine gute Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung aus? Und wie ist man sicher mit dem Rollator unterwegs? Antworten auf diese Fragen bietet die Veranstaltungsreihe „Pflegeleicht“ mit verschiedenen kostenfreien Vorträgen rund um das Thema Älterwerden. Möglich macht das der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Stade in Kooperation mit den beiden Volkshochschulen (VHS) Stade und Buxtehude.

Claudia Stein von der Ländlichen Erwachsenenbildung stellt ihre Veranstaltung am Dienstag, 14, Januar, unter den Titel „Sprechen Sie dementisch?“. Von 16 bis 18.15 Uhr gibt sie im Buxtehuder VHS-Haus (Bertha-von-Suttner-Allee 9) einen Überblick, wie Angehörige gut mit Demenzerkrankten kommunizieren können. Sie zeigt Beispiele und praktische Übungen mit Video-Unterstützung. Außerdem verteilt die Expertin Vokabelhefte, um die Kommunikation mit Erkrankten zu verbessern.

Am Donnerstag, 16. Januar, zeigt Claudia Stein, wie sich Senioren mit und ohne Pflegegrad beschäftigen können. Sie zeigt von 16 bis 18.15 Uhr im Stader VHS-Haus (Wallstr. 17), wie interessante Beschäftigung für Abwechslung und Spaß sorgen und im Idealfall Gehirn und Körper in Bewegung setzen. Das beugt Langeweile und dem altersbedingten Abbau vor.

Wie man den eigenen Rollator richtig einstellt, sich damit sicher bewegt und Stürze vermeidet, zeigt Siegfried Häußler von der Verkehrswacht Buxtehude. Der Fachmann gibt am Donnerstag, 23. Januar, von 15 bis 17.15 Uhr im Buxtehuder VHS-Haus (Bertha-von-Suttner-Allee 9) Tipps und Hinweise zur Teilnahme am Straßenverkehr. Außerdem können Interessierte den Umgang mit einem gestellten Rollator ausprobieren.

Daniela Schumacher vom Landkreis Stade hält am Mittwoch, 29. Januar, von 15.30 bis 17.45 Uhr ihren Vortrag „Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung“ im Stader VHS-Haus (Wallstr. 17). Die Pflegeberaterin gibt einen Überblick über alle Schritte der Pflegeeinstufung – von der Antragsstellung bis zum Bescheid der Pflegekassen – und über die notwendigen Unterlagen.

Weitere Informationen zu den kostenfreien Veranstaltungen erhalten Interessierte beim Senioren- und Pflegestützpunkt unter der Rufnummer 04141/ 12-5522 oder per E-Mail: ed.ed1736788046ats-s1736788046ierkd1736788046nal@t1736788046knupz1736788046teuts1736788046neroi1736788046nes1736788046. Die Anmeldung ist über die Programmhefte der beiden Volkshochschulen sowie online über deren Internetseiten möglich.

Grundsteuerreform in Niedersachsen

Zum 01. Januar 2025 gelten neue Bewertungsrichtlinien für die Grundsteuer.

In Niedersachsen wird die Grundsteuer in Zukunft mittels des landesspezifischen „Flächen-Lage-Modells“ erhoben.

Dadurch kann es zu individuellen Veränderungen der Grundsteuer kommen. Gesetztes Ziel aller Beteiligten war und ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das bedeutet, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer in jeder Gemeinde durch die Reform weder steigen noch sinken soll. Das heißt aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern und für andere erhöhen wird. Das kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode leider nicht vermeidbar.

Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks war verpflichtet, bis zum 31.01.2023 eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

Auf Grundlage der dort gemachten Angaben haben die Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer für ihre Grundstücke vom Finanzamt die dazugehörigen Feststellungsbescheide erhalten.

Die angegebenen Flächen im Bescheid über die Äquivalenzbeträge sollten nach Erhalt des Bescheides geprüft werden.

Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Ihnen vorliegenden Grundsteuermessbescheides haben, prüfen Sie bitte auch weitere häufige Fehlerquellen:

  • Die Wohnfläche wurde zusätzlich als Nutzfläche angegeben (Doppelberücksichtigung)
  • Bei der Nutzfläche wurden die Freibeträge nicht abgezogen (z.B. Garage zu einem Wohnhaus/Wohnung oder andere Nebengebäude)
  • Miteigentumsanteile nicht richtig angegeben, kompletter Grund und Boden oder Wohnfläche gesamtes Haus bei Miteigentum versteuert

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Infoseite zur Grundsteuerreform in Niedersachsen unter: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer

Zu Beginn des Jahres 2025 erhalten Sie Ihren neuen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde. Darin wird die zu zahlende Grundsteuer festgesetzt.

 

Rechtliche Schritte gegen die Festsetzung der Grundsteuer haben keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, die Grundsteuer muss zu den Fälligkeitsterminen gezahlt werden. Im Fall von späteren Korrekturen oder Änderungen werden überzahlte Beträge erstattet.

Übersicht der Hebesätze Grundsteuer A und B

Festsetzung Realsteuer-hebesätze Hebesätze Grundsteuer A und B der Gemeinden in %
 Grundsteuer A/B Agathenburg Bliedersdorf Dollern Flecken Horneburg Nottensdorf
bis 2024 550 550 500 550 550
ab 2025 568 445 458 530 446
Gewerbesteuer 450 450 450 450 450

 

Unter Ortsrecht/Satzungen bei den jeweiligen Gemeinden können Sie die aktuellen Hebesatzsatzungen finden.

Weitere Fragen können durch das FAQ des LSN beantwortet werden:  lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/nachgefragt-frequently-asked-questions-faq-210516.html

 

 

 

Pressemitteilung

A26 Horneburg – Dollern

Am Morgen des 03.01.2025 kam auf der A26 zwischen den Anschlussstellen Horneburg und Dollern
ein PKW ins Schleudern und kollidierte mit zwei weiteren PKW.
Einer der PKW schleuderte in die Leitplanke.
Alle drei Fahrer der Fahrzeuge wurden durch den Rettungsdienst versorgt, sie wurden nur leicht
verletzt.

Die Freiwillige Feuerwehr Horneburg sicherte die Unfallstelle ab, verbrachte ein beteiligtes Fahrzeug
auf den Standstreifen und reinigte die Unfallstelle.

Für die Zeit der Unfallaufnahme und der Aufräumarbeiten wurde die A26 zwischen Horneburg und
Dollern gesperrt.
Die Sperrung wurde um 07:07 Uhr aufgehoben und die Einsatzstelle an die Polizei übergeben.
Es bildete sich ein Rückstau von ca. 1 Km Länge.

Text: Michael Dehmlow

Die Weihnachtsbäume werden wieder abgeholt

Landkreis Stade. Im Januar bietet der Landkreis Stade wieder einen Abholservice für ausgediente Weihnachtsbäume an. Die Bäume müssen am Abholtag morgens um 7 Uhr gut sichtbar an den gewohnten Bereitstellungsorten liegen.  

In der Hansestadt Buxtehude beginnt die Abholung der Bäume am Dienstag, 7. Januar – also einen Tag nach dem „Dreikönigstag“. Die Bäume werden am Tage der regulären Biotonnenabfuhr in den entsprechenden Gebieten abgeholt. Dies gilt für die Abfuhren von Dienstag bis Freitag in der 2. Kalenderwoche, 7. bis 10. Januar. Für die Haushalte, die montags in der geraden Kalenderwoche Bioabfuhr haben, findet die Abholung der Weihnachtsbäume erst am Montag, 20. Januar, statt. In den Straßen, in denen die Biotonnenabfuhr mittwochs in der ungeraden Kalenderwoche stattfindet, erfolgt die Abholung am Mittwoch, 15. Januar.

In der Hansestadt Stade ist die Weihnachtsbaumabfuhr in der 3. Kalenderwoche von Montag, 13. Januar, bis Freitag, 17. Januar, am Tag der regulären Biotonnenabfuhr in den entsprechenden Gebieten geplant.

Die Weihnachtsbäume in den Samtgemeinden und Gemeinden werden an folgenden Tagen abgeholt:

Samtgemeinde Fredenbeck: Mittwoch, 8. Januar

Gemeinde Bargstedt, Gemeinde Brest: Donnerstag: 9. Januar

Flecken Harsefeld: Montag, 13. Januar

Samtgemeinde Nordkehdingen: Dienstag, 14. Januar

Gemeinde Drochtersen: Drochtersen, Dornbusch, Krautsand, Nindorf: Mittwoch, 15. Januar

Gemeinde Drochtersen: Barnkrug, Assel, Ritsch, Moorgebiete, Hüll: Donnerstag, 16. Januar

Gemeinde Ahlerstedt: Montag, 20. Januar

Samtgemeinde Lühe und Gemeinden Burweg, Kranenburg, Oldendorf, Estorf,

Heinbockel, Düdenbüttel: Dienstag, 21. Januar

Gemeinden Hammah, Himmelpforten, Engelschoff, Großenwörden: Mittwoch, 22. Januar

Samtgemeinde Apensen: Donnerstag, 23. Januar

Gemeinde Jork: Freitag, 24. Januar

Samtgemeinde Horneburg: Montag, 27. Januar

 

Folgende Hinweise bittet die Abfallwirtschaft des Landkreises Stade zu beachten:

Abgeholt werden nur haushaltsübliche Mengen. Der abzuholende Baum darf maximal zwei Meter lang sein (gegebenenfalls einmal durchsägen) und darf höchstens 20 Zentimeter Stammdurchmesser haben. Baumschmuck muss komplett entfernt sein. Bäume mit Ballen oder in Töpfen können nicht eingesammelt werden. Tannengrün wird nicht mitgenommen, es kann über die Biotonne entsorgt werden.

Bei Fragen ist der Kundenservice der Abfallwirtschaft unter der Rufnummer 04141/ 12-8012 zu erreichen. Aktuelle Informationen rund um die Abfallentsorgung gibt es außerdem auf der Homepage des Amtes Abfall und Kreislaufwirtschaft und ebenso über die App „Abfall LK Stade“. Beide bieten auch einen Abfuhrkalender. Die App ist kostenlos im Google Play Store und im App Store erhältlich.

Aktionswoche „Eingeloggt“: Dabei sein in der digitalen Welt

Landkreis Stade. Lernen, Testen, Nutzen: Vom 24. bis 30. März laden das Bildungsbüro sowie der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Stade gemeinsam mit der Körber-Stiftung zur Aktionswoche „Eingeloggt!“. Dann haben Menschen ab etwa 50 Jahren mit und ohne Vorkenntnisse Gelegenheit, sich mit der digitalen Welt und ihren Möglichkeiten vertraut zu machen. Wer als Akteur, Initiative oder Einrichtung die „Eingeloggt!“-Woche unterstützen möchte, kann sich jetzt an die Kreisverwaltung wenden.

Mitmachen erwünscht: Annemarie Stumm vom Bildungsbüro (links) und Sylvia Pankop vom Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Stade freuen auf die Aktionswoche „Eingeloggt!“.

Das Ziel von „Eingeloggt!“: Die Facetten der Digitalisierung zeigen und ältere Menschen einladen, sich hiermit auseinanderzusetzen, so Sylvia Pankop vom Senioren- und Pflegestützpunkt: „Die Workshops, Vorträge und Mitmachangebote sollen deutlich machen, wie viel Spaß und Möglichkeiten in der digitalen Welt stecken. Zugleich klären sie aber auch über Risiken und Sicherheit im Umgang auf.“

Dabei setzen der Landkreis Stade und die Körber-Stiftung auf Akteurinnen und Akteure aus der Region, erläutert Annemarie Stumm vom Bildungsbüro: „Die Aktionswoche ruft Organisationen und Initiativen, die sich für die Digitalisierung älterer Menschen einsetzen, herzlich auf, sich mit kostenlosen Workshops und Aktionen zu beteiligen. Bringen Sie Ihre Angebote ein!“ Mögliche Themen können sein: Grundlagen mit Smartphone, Tablets und Computer, Sicherheit im Netz und Datenschutz oder auch Online-Shopping und E-Banking, Videotelefonie sowie digitale Gesundheitsanwendungen.

Bei „Eingeloggt!“ finden sowohl Technikversierte als auch Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger ein Angebot für den eigenen Bedarf, ergänzt Annemarie Stumm: „In den kostenlosen Events und Workshops geht es vor allem um das gemeinsame Ausprobieren, den Austausch und den spielerischen Umgang mit Geräten und Programmen.“

Wer die Aktionswoche „Eingeloggt!“ vom 24. bis 30. März unterstützen möchte, wendet sich an Annemarie Stumm vom Bildungsbüro des Landkreises Stade telefonisch unter 04141 12-4052 oder per E-Mail ed.ed1736788046ats-s1736788046ierkd1736788046nal@m1736788046muts.1736788046eiram1736788046enna1736788046.

 

           

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