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Betreff Geplanter Neubau der Energietransportleitung (ETL) 182 Elbe Süd – Achim

Bekanntmachung von Vorarbeiten zur Trassenplanung gem. § 44 Abs. 2 EnWG

Derzeit läuft beim Amt für Regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL) ein Raumordnungsverfahren, um die
Raumverträglichkeit des Neubaus der Energietransportleitung (ETL) 182 von Elbe Süd nach Achim behördlich prüfen
zu lassen. Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH rechnet als Vorhabenträgerin des geplanten Neubaus
im April 2024 mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens.

Um innerhalb des sodann durch das ArL festgelegten Planungskorridors eine Linienführung für die ETL 182 für das
Ende 2024 zu eröffnende Planfeststellungsverfahren verfestigt planen zu können, sind zwingend Vorarbeiten gem.
§ 42 Abs. 2 EnWG erforderlich.

Hierfür werden ab Ende März 2024 Vermessungsarbeiten zur topografischen Geländeaufnahme und zur Kartierung
von Einzelbäumen durchgeführt. Die Vermessungsarbeiten werden fußläufig von einem zweiköpfigen Messtrupp
mittels Tachymeter und Prisma durchgeführt. Flurschäden oder andere Beeinträchtigungen sind in diesem
Zusammenhang nicht zu erwarten. Sollten dennoch Schäden entstehen, sind die Verantwortlichen angewiesen, die
Eigentümer und Bewirtschafter hierüber zwecks Entschädigung durch die Gasunie umgehend zu informieren.

Um Ihnen eine Überprüfung zu ermöglichen, ob auch Ihr Grundeigentum oder eine ihrer Pachtflächen von den
geplanten Vermessungsarbeiten im Gebiet der Samtgemeinde Horneburg betroffen ist, betrachten Sie bitte die
beigefügte Flurstücksliste.

Wir weisen der Vollständigkeit halber darauf hin, dass Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte nach
§ 44 Abs. 1 EnWG die Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung eines Vorhabens durch
den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden haben.

Etwaige Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail an:

E-Mail: ed.ei1715075254nusag1715075254@281-1715075254thcer1715075254egew1715075254

 

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