Bekanntmachung
Genehmigung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Samtgemeinde Horneburg
Der Landkreis Stade hat gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Verfügung vom 13.02.2023 die am 18.05.2022 vom Rat der Samtgemeinde Horneburg beschlossene 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Horneburg genehmigt (Az.: 61.03.01.04.9.Ä).
Räumlicher Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes:

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung
Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Horneburg wird mit Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Stade wirksam.
Die genehmigte 9. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung ab sofort auf Zeit während der Dienststunden bei der Samtgemeinde Horneburg, Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“, Lange Straße 47 (Zimmer OG 12), 21640 Horneburg, gemäß § 6 (5) Baugesetzbuch (BauGB) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel in der Abwägung unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Samtgemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Horneburg, 21.03.2023
Samtgemeinde Horneburg
Der Samtgemeindebürgermeister
Willenbockel