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Samtgemeinde Horneburg, Lärmaktionsplan für die Samtgemeinde Horneburg zur Umsetzung der vierten Runde der Umgebungslärmrichtilinie -Auslegung

Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes für die
Samtgemeinde Horneburg gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

 

 

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß § 47 a-f BImSchG Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.

Dieser Lärmaktionsplan wird für die fünf betroffenen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Horneburg aufgestellt.

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Horneburg hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 dem Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Samtgemeinde Horneburg zur Umsetzung der vierten Runde der Umgebungslärmrichtlinie zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Lärmaktionsplan wird aufgrund der Betroffenheit für folgende Bereiche in der Samtgemeinde Horneburg aufgestellt:

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Entwurf des Lärmaktionsplanes der Samtgemeinde Horneburg.

Der Lärmaktionsplan liegt gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom

15.03.2024 bis 18.04.2024 (einschließlich)

während der Dienststunden bei der Samtgemeinde Horneburg, Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“, Lange Straße 47 – 49 (Zimmer OG 12), 21640 Horneburg zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Die Entwurfsunterlagen können in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Horneburg unter www.horneburg.de unter der Rubrik Rathaus und Service/Aktuelles und Bekanntmachungen eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Samtgemeinde Horneburg abgeben sowie per E-Mail an

ed.gr1710814133ubenr1710814133oh@gn1710814133unalp1710814133tielu1710814133ab1710814133 gesendet werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (bis 18.04.2024) bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Bekanntmachung-Auslegung
Entwurf-Lärmaktionsplan
Anlage-2-Strassen-LDEN
Anlage-3-Strassen-LNight
Anlage-4-Bahn-LDEN
Anlage-5-Bahn-LNight

 

           

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