Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Horneburg
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Samtgemeindeausschuss in seiner Sitzung am 25.11.2020 die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Planänderung betrifft einen Bereich in der Mitgliedsgemeinde Agathenburg. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2022 beschlossen, den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Horneburg und die zugehörige Entwurfsbegründung mit Umweltbericht öffentlich auszulegen. Die Flächennutzungsplanänderung wird im Verfahren gemäß § 2 BauGB einschließlich Umweltprüfung im Sinne von § 2a BauGB aufgestellt.
Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt nebst Entwurfsbegründung einschließlich Umweltbericht mit Eingriffsregelung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit
vom 05. Juli 2022 bis zum 08. August 2022 (einschließlich)
während der Dienststunden bei der Samtgemeinde Horneburg, Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“, Lange Straße 47, 21640 Horneburg, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Außerdem liegen die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu jedermanns Einsicht öffentlich mit aus:
Umweltbezogene Stellungnahmen:
Landkreis Stade, Stade vom 05.07.2021
Landesamt für Geoinformation, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Hannover v. 07.06.2021
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bremervörde vom 14.06.2021
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover vom 02.07.2021
Freiwillige Feuerwehr, Gemeindebrandmeister vom 31.05.2021
Übersicht der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen:
Schutzgut |
Mögliche Art der Betroffenheit |
Art der Information |
Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit |
Störung der vorhandenen Wohnbevölkerung durch Schall, Verkehr, Licht, Störung durch zusätzliche Verkehrsimmissionen, allgemeine Verdacht auf Kampfmittel |
Umweltbericht,
Stellungnahme der Behörden |
Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt |
Verlust von Lebensräumen (Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Nahrungsangebot), Verlust von Gehölzbiotopen |
Umweltbericht, Stellungnahme der Behörden |
Fläche |
Verlust von kleinräumigen bisher unversiegelten Bereichen |
Umweltbericht, Stellungnahme der Behörden |
Boden |
Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung, Beeinträchtigung von Boden durch Verdichtung, Umlagerung, Veränderung des Bodenaufbaus insbesondere wahrend
der Bauphase |
Umweltbericht, Stellungnahme der Behörden |
Wasser |
Verringerung der Grundwasserneubildung, Erhöhter Abfluss von Oberflächenwasser |
Umweltbericht |
Luft & Klima |
Verlust von Kalt- bzw. Frischluftentstehungsflächen, Schadstoffbelastung durch zusätzlichen Verkehr |
Umweltbericht |
Landschaft |
Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes durch Baumaßnahmen |
Umweltbericht, Stellungnahme der Behörden |
Kultur- und sonstige Sachgüter |
Beeinträchtigung potenzieller archäologischer Fundstellen |
Umweltbericht, Stellungnahme der Behörden |
Aufgrund des Grundsatzes der Kontaktvermeidung zur Begrenzung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus bitte ich darum soweit möglich, die Einsichtnahme der Dokumente über die Internetseite www.horneburg.de vorzunehmen.
Die vorgenannten Entwurfsunterlagen können spätestens ab dem 05.07.2022 auf der Internetseite der Samtgemeinde Horneburg www.horneburg.de unter der Rubrik Rathaus und Service/Aktuelles und Bekanntmachungen heruntergeladen werden.
Räumlicher Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes:

Allgemeine Ziele und Zwecke
Die Gemeinde Agathenburg hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 a „Sportanlagen am Denkmalsplatz – Erweiterung“ beschlossen mit dem Ziel und Zweck die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Sporthalle sowie für die Verlegung des bestehenden Fußballplatzes weiter nach Westen durch Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ sowie die Ausweisung von zwei Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ und „Tennisplatz“, unter Berücksichtigung der Belange von Natur, Landschaft und Immissionen zu schaffen.
Dieser Bebauungsplan kann teilweise derzeit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 a der Gemeinde Agathenburg wird daher die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Horneburg durchgeführt mit dem Ziel und Zweck eine Gemeinbedarfsfläche sowie eine Neuordnung der Grünflächen darzustellen. Diese Planänderung soll im Verfahren gemäß § 2 BauGB einschließlich Umweltprüfung im Sinne von § 2a BauGB durchgeführt werden.
Die Planung dient zusammenfassend der Umsetzung folgender Ziele:
- Schaffung der vorbereitenden planerischen Voraussetzungen für den Neubau einer Sporthalle
- Schaffung der vorbereitenden planerischen Voraussetzungen für die Verbesserung des Angebotes an Sportanlagen
Stellungnahmen zum Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Samtgemeinde Horneburg abgegeben werden oder per E-Mail an das Büro „cappel + kranzhoff“ an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: ed.gn1660115764unalp1660115764tdats1660115764-kc@l1660115764iam1660115764. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (bis 08.08.2022) bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Es wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Planentwurf
Begründungsentwurf
Umweltbericht
Umweltbericht Anlage
Umweltbezogene Stellungnahme