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Bekanntmachung Teilnahmewettbewerb

Die Gemeinde Agathenburg  führt einen Teilnahmewettbewerb für die :

„Planungsleistung zum Neubau einer Sporthalle“

Die Bekanntmachung erfolgt über das Deutsche Ausschreibungsblatt u.a. Anbieter elektronisch.

Die Bekanntmachung auch ist hier ersichtlich: VOL_BEKANNTMACHUNG_EU_ Neubau Halle Agathenburg

gez. Vergabestelle

Samtgemeinde Horneburg, 9. Änderung des Flächennutzungsplanes – Genehmigung

Bekanntmachung
Genehmigung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Samtgemeinde Horneburg

Der Landkreis Stade hat gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Verfügung vom 13.02.2023 die am 18.05.2022 vom Rat der Samtgemeinde Horneburg beschlossene 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Horneburg genehmigt (Az.: 61.03.01.04.9.Ä).

 

Räumlicher Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes:

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung

 

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Horneburg wird mit Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Stade wirksam.

 

Die genehmigte 9. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung ab sofort auf Zeit während der Dienststunden bei der Samtgemeinde Horneburg, Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“, Lange Straße 47 (Zimmer OG 12), 21640 Horneburg, gemäß § 6 (5) Baugesetzbuch (BauGB) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel in der Abwägung unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Samtgemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

 

Horneburg, 21.03.2023

Samtgemeinde Horneburg
Der Samtgemeindebürgermeister

Willenbockel

Gemeinde Nottensdorf, 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 14 „Ortskern“ – Rechtskraft

Änderung BPlan Nr. 14

 

Flecken Horneburg, Bebauungsplan Nr. 29 „Im Bullenbruch Nord“ – Rechtskraft

Bebauungsplan Nr. 29

 

Bekanntgabe der aktuellen Kartierung auf ausgewählten Flächen des Naturschutzgebietes Aueniederung und Nebentäler sowie des Landschaftsschutzgebietes Auetal

14Landkreis Stade. Im Jahr 2023 lässt das Naturschutzamt des Landkreises Stade wieder Pflanzenarten in gesetzlich geschützten Lebensräumen erfassen. Dazu ist es erforderlich, dass die beauftragten Fachleute auch Privatflächen in der freien Landschaft betreten.

Die Erfassungen dienen der Aktualisierung und Kartierung, Bestimmung und Dokumentation der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. § 24 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) gesetzlich geschützten Biotope. Das Gesetz sieht vor, dass die untere Naturschutzbehörde diese Lebensräume in regelmäßigen Abständen erfasst und in einem Verzeichnis zu führen hat.

 Uwe Andreas, Leiter des Amtes für Naturschutz, erklärt: „Die Fachleute im Gelände sind in die besondere Methodik der Biotopkartierung eingewiesen. Sie werden bei ihrer Arbeit besonders vorsichtig vorgehen und eine Betretungserlaubnis bei sich führen.“

 Die Arbeiten beginnen planmäßig ab dem 1. April 2023. Der für die Kartierung vorgesehene Bereich kann der beigefügten Karte entnommen werden.

Der für die Kartierung vorgesehene Bereich im Auetal ist grün umrandet. Grafik: Landkreis Stade

Geplanter Neubau der Energietransportleitung (ETL) 182 Elbe Süd – Achim Bekanntmachung von Vorarbeiten zur Trassenplanung gem. § 44 Abs. 2 EnWG

Bekanntmachung

           

Klimaschutz Altes Land & Horneburg

Der Samtgemeinde Podcast

Impfstation Horneburg

   

Impfangebot Landkreis Stade

         

Zeitverwendungserhebung

Projekt | WIMMELWERK SG Horneburg

         
   
   

Horneburg
23. März 2023, 11:31
 

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