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Gemeinde Bliedersdorf, Bebauungsplan Nr. 27 „Zwischen Feldstraße und Dohrenstraße“ – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27
„Zwischen Feldstraße und Dohrenstraße“ der Gemeinde Bliedersdorf
– frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) –

Der Rat der Gemeinde Bliedersdorf hat in seiner Sitzung am 28.08.2023 aufgrund des § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Zwischen Feldstraße und Dohrenstraße“ beschlossen. Diesen Aufstellungsbeschluss gebe ich hiermit bekannt.

Gemäß § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 27 „Zwischen Feldstraße und Dohrenstraße“ liegen hierzu in der Zeit

vom 04. April 2024 bis zum 08. Mai 2024 (einschließlich)

während der allgemeinen Dienststunden bei der Samtgemeinde Horneburg, Fachbereich 3 „Bauen und Umwelt“, Lange Straße 47/49 (Zimmer OG 12), 21640 Horneburg, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Bliedersdorf bzw. Samtgemeinde Horneburg vorgebracht werden. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung bis zum 08.05.2024 (einschließlich) gegeben.

Die Entwurfsunterlagen können ab dem 04.04.2024 auf der Internetseite der Samtgemeinde Horneburg www.horneburg.de unter der Rubrik Rathaus und Service/Aktuelles und Bekanntmachungen heruntergeladen werden.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27:

Allgemeine Ziele und Zwecke
Der Bebauungsplan soll im Verfahren gemäß § 2 BauGB einschließlich Umweltprüfung im Sinne von § 2a BauGB durchgeführt werden. Ziel und Zweck dieser Planaufstellung ist die Entwicklung eines Wohngebietes im südöstlichen Bereich von Bliedersdorf, und damit die Erweiterung des Wohnangebots in der Gemeinde. Zudem soll mit der Aufstellung des Bebauungsplans den Erweiterungsabsichten des Museums „Bäuerliches Hauswesen“ mit geplanten baulichen Anlagen nachgekommen werden. Somit dient die Planaufstellung ebenfalls der Erweiterung des nordöstlich des Plangebiets befindlichen Sondergebiets (SO) „Museum Bäuerliches Hauswesen“.

Der Bebauungsplan kann teilweise derzeit nicht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt werden. Der südöstliche Teil des Plangebiets ist im FNP bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Der nordwestliche Teilereich ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Reitplatz ausgewiesen. Daher wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans die 14. Änderung des FNP der Samtgemeinde Horneburg durchgeführt werden.

 

           

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