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Winterdienst in der Samtgemeinde Horneburg

In der Samtgemeinde Horneburg übernimmt die Gemeinde die Räumung der Gemeindestraßen, Bushaltestellen und Fußgängerbereiche an Kreuzungen von Eis und Schnee. Für die Reinigung der Gehwege an Privatgrundstücken ist dagegen der Eigentümer verantwortlich.

Wer muss auf Gehwegen Schnee räumen und streuen?

Eigentümer und Eigentümerinnen sind verpflichtet, auf den öffentlichen Gehwegen bzw. auf kombinierten Geh- und Radwegen vor ihrem Grundstück zu räumen und zu streuen.

Wo muss geräumt bzw. gestreut werden?

Auf den Gehwegen und kombinierten Geh- und Radwegen, an denen das Grundstück anliegt, in einer Breite von mindestens 1,50 Meter. Das gilt auch bei Straßen, die keinen eigenen Gehweg haben. Dort ist ein Streifen von mindestens 1 Meter Breite am Rand zu reinigen bzw. von Schnee und Eis zu befreien. Alle Reinigungs- und Winterdienstarbeiten sind auch dann von den Anliegern zu leisten, wenn sich zwischen den Grundstücken und dem Fußweg oder der Straße ein Grünstreifen oder Graben befinden sollte. Bei Straßen mit einem einseitigen Gehweg ist nur dieser zu räumen bzw. zu streuen.

Wann muss ich den Winterdienst durchführen?

Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Schneeräumung werktags bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr morgens erfolgen. Eis- und Schneeglätte sind unmittelbar nach dem Entstehen zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt jeweils bis 20 Uhr.

 Was bedeutet „Streupflicht“ genau?

Bei Glätte muss mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln (z.B. Splitt, Granulat) so gestreut werden, damit das Begehen des Gehweges gefahrlos möglich ist. Falls das Streumittel bei anhaltender Glättebildung (z.B. Eisregen) seine Wirkung verliert, muss unter Umständen auch mehrmals gestreut werden.

Darf ich Salz zum Auftauen verwenden?

Zur Beseitigung von Schnee und Eis dürfen keine schädlichen Chemikalien verwendet werden. Streusalz und andere handelsübliche Auftausalze sollen nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Die Verwendung sollte auf ein Minimum reduziert werden. Ausnahmefälle sind z.B. gefährliche Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgänge, starke Gefälle- oder Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz oder handelsüblichem Auftausalz bestreut werden.

 Wohin mit dem Schnee?

Räumen Sie den Schnee vom Gehweg an den Fahrbahnrand oder in den Vorgarten. Wichtig: Bitte den Schnee nicht in den Rinnstein, auf Abläufe oder vor Ein- und Ausfahrten schieben. Die Schneewälle sollten zum besseren Ablaufen des Tauwassers im Abstand von mindestens 5 Metern eine Lücke von einer Schaufelbreite aufweisen. Auch an Überwegen, z.B. für Fußgänger, sollten Zwischenräume bleiben. Zudem muss an Fußgängerüberwegen, Straßenkreuzungen und Einmündungen eine Sichtbehinderung ausgeschlossen sein.

 Kann ein Dritter für mich den Winterdienst übernehmen?

Ja, der Winterdienst kann übertragen werden, z. B. an ein Dienstleistungsunternehmen. Häufig wird auch im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter Winterdienst leisten muss. Dennoch ist der Eigentümer zur Kontrolle verpflichtet.

Wer muss das Streumittel später beseitigen?

Der Winterstreupflichtige selbst muss die Streureste umgehend beseitigen, wenn kein Schnee und Eis mehr liegt.

Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme?

Dann droht eine Geldbuße. Kommt es zu Personenschäden, kann ein Strafverfahren wegen Körperverletzung die Folge sein. Zudem drohen zivilrechtliche Forderungen.

 Warum kann es passieren, dass mein Gehweg durch den Fahrbahnwinterdienst wieder zugeschoben wurde, nachdem ich geräumt habe?

Der Bauhof der Samtgemeinde Horneburg bemüht sich, solche Fälle zu vermeiden. Dies gelingt aber leider nicht immer, da zur Ablagerung von Schnee nur sehr begrenzt Flächen im Straßenraum zur Verfügung stehen. Ein Abtransport des Schnees durch die Gemeinde ist wegen der enormen Masse und der damit verbundenen Kosten nicht möglich.

Allgemein: Bitte achten Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeugs darauf, dass die Rettungswege frei bleiben und ein Durchkommen für die Räumfahrzeuge möglich ist.

 

Flyer – Strassenreinigung und Winterdienst

           

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Projekt | WIMMELWERK SG Horneburg